Reizgas
Reizgase sind Gase, die bei Kontakt den Körper, insbesondere das Atemsystem, zu einer Reaktion veranlassen. Eingeteilt werden sie nach dem Vorkommen, den Symptomen, die sie auslösen und nach den Stoffen, aus denen sie bestehen.
In der breiten Bevölkerung wird unter Reizgas hauptsächlich das von Polizei und Sicherheitskräften häufig verwendete Tränengas verstanden. Dieses Gas ist auch in einer milderen Form frei verkäuflich und wird als Abwehrmaßnahme gegen Überfälle zum Verkauf angeboten. Erhältlich ist es in Spraydosen unterschiedlicher Größe. Empfohlen wird, es dem Angreifer direkt in die Augen zu sprühen. Dieser wird dann durch die starke Reizung in der Regel zeitweilig kampfunfähig.
Vergiftungen
Vergiftungen mit Reizgasen können bei allen Wohnungsbränden entstehen. Typisch sind auch Unfälle mit Chlorgas in Schwimmbädern, was zur Desinfektion des Badewassers verwendet wird. Toxische Gase zerstören die Alveolarmembran.
Symptome
Symptome einer Reizgasvergiftung beginnen mit einem Hustenreiz, einem Kratzen im Hals und Veränderungen der Schleimhaut. Es kann ein Stimmritzenkrampf, eine Zyanose und Störungen der Atmung bis hin zum Apnoe erkennbar sein. Bewusstseinsstörungen und Krämpfe sind weitere Zeichen. Schließlich kann ein toxisches Lungenödem entstehen. Die Symptome können auch erst nach drei bis 72 Stunden auftreten.
Reizgasvorkommen
Möglichkeiten von Reizstoffvergiftungen:
- Chemische Industrie: Chlor, Phosgen, nitrose Gase, Ammoniak, Schwefelwasserstoff
- Kunststoffindustrie: Chlorwasserstoffsäure, Isocyanate, Formaldehyd
- Schaumstoffherstellung: Isocyanate
- Düngemittelherstellung: Ammoniak, nitrose Gase, Schwefelwasserstoff
- Schweißen: nitrose Gase, Ozon, Phosgen
- Feuerwehr: nitrose Gase, Ammoniak, Acrolein, Isocyanate, Chlor, Salzsäuredämpfe, Schwefelwasserstoff
- Haushalt: Chlorgase, (Toilettenreiniger), Schwefelwasserstoff (Güllegrube), überhitzte Teflonpfannenbeschichtungen, Ammoniak (-Reiniger), Farben, Lacke, Imprägniersprays.
- Im öffentlichen Raum (als Kampfstoff): Tränengas, CS-Gas
Die sofortigen Maßnahmen
Die sofortigen Maßnahmen bestehen aus der Bergung des Patienten aus dem Gefahrenbereich durch die Einheiten der Feuerwehr. Auf keinen Fall selbst (ohne entsprechende Schutzausrüstung) einen Rettungsversuch unternehmen!
Beatmung ist zwingend notwendig, ggf. mit Sauerstoffzugabe.
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