Reichsmark
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Die Reichsmark (Abkürzung RM, Währungszeichen: ℛℳ) war von 1924 bis 1948 offizielles Zahlungsmittel in Deutschland. Dieser Zeitraum umfasst einen Teil der Weimarer Republik und die Zeit der NS-Herrschaft. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 war die Reichsmark in den Besatzungszonen noch bis zur Einführung neuer Währungen im Juni 1948 gültig.
Geschichte
Der Begriff „Mark“ ist ein altes germanisches Wort und wird seit dem 11. Jahrhundert als Gewichtsbezeichnung (siehe Mark), seit dem 15. Jahrhundert daraus abgeleitet auch als Münzbezeichnung (Courantmark) verwendet.
Einführung der Reichsmark
Die Reichsmark wurde durch das Münzgesetz vom 30. August 1924[1] als Ersatz für die durch die vorangegangene Hyperinflation in den Jahren 1922 und 1923 völlig entwertete Papiermark eingeführt, nachdem die deutsche Währung bereits ab 15. November 1923 durch die Einführung der Rentenmark stabilisiert worden war.
Der Wechselkurs von alter Papiermark zu neuer Reichsmark betrug 1.000.000.000.000:1 (eine Billion zu eins). Die Reichsmark war damit im täglichen Leben wertgleich mit der Rentenmark.
Währungstyp
Einer Reichsmark wurde eine fiktive Golddeckung von 1/2790 kg Feingold gesetzlich zugeordnet. Das entsprach der formalen Golddeckung, wie sie bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges 1914 bestanden hatte. Die Reichsmark war aber im Gegensatz zur Goldmark keine reine Goldstandardwährung und damit auch nicht bei der Reichsbank durch die Bürger zumindest teilweise in Währungsgoldmünzen einlösbar. Gesetzlich war die Einlösepflicht der Reichsbanknoten in Gold zwar nach § 31 Reichsbankgesetz[2] festgelegt worden − praktisch wurde sie aber nie in Kraft gesetzt.
Die Reichsmark war eine sogenannte Goldkernwährung ohne sichtbare Goldmünzenzirkulation und damit praktisch eine Papierwährung wie heute. Formal waren jedoch noch die vormaligen 10- und 20-Mark-Goldmünzen der Kaiserzeit bis 1938 gesetzliche Zahlungsmittel. Praktisch tauchten diese aber nicht im Zahlungsverkehr zu ihrem Nennwert auf, da 1 Reichsmark schon eine geringere Kaufkraft als die Mark von 1914 hatte. Der sogenannte „Goldkern“ hatte im Wesentlichen nur eine symbolische Bedeutung im Zusammenhang mit Zahlungsausgleichvorgängen mit dem Ausland. Die emittierten Silbermünzen von 1 bis 5 RM waren sämtlich Scheidemünzen und hatten den halben Silbergehalt der bis Beginn des Ersten Weltkriegs geprägten Münzen von 1 bis 5 Mark.
1 Reichs- bzw. Rentenmark (RM) = 100 Reichspfennig bzw. Rentenpfennig (Rpf.)
Ausweitung des Geldvolumens im Dritten Reich
Seit Mitte der 1930er Jahre („Mefo-Wechsel“) und während der Kriegsjahre von 1939 bis 1945 kam es vorwiegend zur Finanzierung der deutschen Rüstungsproduktion zu einer massiven Ausweitung des Geldvolumens. Mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges wurden deshalb auch die Silbermünzen zu 2 und 5 Reichsmark in großen Mengen von der Bevölkerung trotz Verbotes gehortet, so dass sie heute noch relativ häufig und billig für Sammler zu bekommen sind. Im Zweiten Weltkrieg wurden zudem in den von der deutschen Wehrmacht besetzten Ländern sogenannte Reichskreditkassenscheine ausgegeben, die von den Notenbanken der besetzten Länder – zu deren Nachteil – gegen Landeswährung getauscht werden mussten.[3]
Zum Ersatz von Münzgeld durch Papiergeld wurden innerhalb des Reichs kurz vor Kriegsbeginn noch neue Rentenmark-Scheine in Umlauf gesetzt.
Entwertung und Abschaffung der Reichsmark nach dem Zweiten Weltkrieg
Im Ergebnis der Ausweitung des Geldvolumens und aufgrund der enormen Kriegszerstörungen, wodurch die dem Geldvolumen gegenüberstehenden Sachwerte drastisch reduziert waren, hatte die Reichsmark nach dem Krieg nur noch eine geringe Kaufkraft. Dass viele Warenbereiche der Bewirtschaftung mit Bezugsscheinen unterworfen und zusätzlich die Preise festgesetzt waren, minderte zusätzlich die Bedeutung der Reichsmark als Währung, eine freie Konvertibilität bestand ohnehin nicht.
In den Jahren 1945 bis 1948 wurden Kleinmünzen zu 1, 5 und 10 Pfennig neu herausgegeben, die einen Adler ohne Hakenkreuz, ansonsten aber weiterhin die Bezeichnungen Reichspfennig und Deutsches Reich trugen.
Mit den Währungsreformen vom 21. Juni 1948 (West) bzw. 23. Juni / 24. Juli 1948 (Ost) wurde die Reichsmark gleichzeitig mit den letzten Rentenmarkbanknoten ungültig und in den drei Westzonen Deutschlands die Deutsche Mark, in der sowjetischen Zone die Deutsche Mark der Deutschen Notenbank (dann MDN = Mark der deutschen Notenbank und zuletzt M = Mark der DDR) eingeführt.
Reichsmark in Österreich
Auch im Gebiet des nationalsozialistischen Österreichs nach dem „Anschluss“ im Jahr 1938 war die Reichsmark durch eine Währungsreform zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt worden und hatte den österreichischen Schilling im Verhältnis 1,5:1 ersetzt. Hier wurde am 30. November 1945 der Schilling im Umtauschverhältnis 1:1 wieder eingeführt und die Reichsmark für ungültig erklärt. Dabei wurden allerdings die Scheidemünzen und die Rentenbankscheine der Reichsmarkwährung für eine Übergangszeit weiter benutzt.[4]
Der 1945 parallel zur Reichsmark eingeführte "Alliierte Militärschilling" wurde in Österreich teilweise erst bis Ende 1947 aus dem Verkehr genommen.[5]
Kaufkraftumrechnung
Umrechnungshinweise (Kaufkraft) laut Hamburger Staatsarchiv und Statistischem Bundesamt bezogen auf das Jahr 2000[6]:
- 1 Reichsmark (1924–1936) = 3,32 Euro; was aktuell 4,10 Euro[7] entspräche
- 1 Reichsmark (1937/38) = 3,58 Euro; was aktuell 4,42 Euro[7] entspräche
Münzen
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1 Rpf, 1924 (Kupfer)
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5 Rpf, 1936 (Kupfer-Aluminium-Legierung)
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10 Rpf, 1931 (Kupfer-Aluminium-Legierung)
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50 Rpf, 1924 (Kupfer-Aluminium-Legierung)
Gedenkprägungen 1925–1934
Ab 1925 wurden Münzen mit Nominalen von 3 und 5 RM in 500er Silber (einer Silberlegierung mit einem Feingehalt von 500 Anteilen) geprägt. Die erste Ausgabe war der Jahrtausendfeier der Rheinlande 1925 gewidmet (3 und 5 RM); die letzten Gedenkprägungen in der Weimarer Republik wurden 1932 zum 100. Todestag von Johann Wolfgang von Goethe ausgegeben, wiederum mit Prägungen zu 3 und 5 RM. Im Dritten Reich gab es zwei weitere Gedenkemissionen – zu 2 (625er Silber) und 5 RM (900er Silber) – in den Jahren 1933 (450. Geburtstag Martin Luthers) und 1934 (175. Geburtstag von Friedrich Schiller) geben. Danach endete die Reihe der Gedenkprägungen in Reichsmark-Währung.
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Jahrtausendfeier der Rheinlande, 1925
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700 Jahre Reichsfreiheit Lübecks, 1926
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450 Jahre Universität Tübingen; Eberhard im Bart, 1927
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Hundert Jahre Bremerhaven, 1927
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Jahrtausendfeier der Reichsstadt Nordhausen, 1927
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Philipps-Universität Marburg 1527–1927
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Albrecht-Dürer-Gedenkjahr, 1928
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Gründungsfeier Naumburg/Saale. 1028–1928
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Tausend Jahre Dinkelsbühl, 1928
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Gotth. Ephraim Lessing 1729–1929
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Vereinigung Waldecks mit Preußen 1. April 1929
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Tausend Jahre Burg und Stadt Meißen, 1929
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v. Hindenburg Reichspräsident / Treu der Verfassung: 1919-1929, 11. August, 1929
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Graf Zeppelin Weltflug 1929
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Walther von der Vogelweide, 1930
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Der Rhein Deutschlands Strom, nicht Deutschlands Grenze zur Beendigung der Rheinlandbesetzung; Motto von Ernst Moritz Arndt, 1930
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Magdeburg, Wiedergeburt nach Zwietracht und Not 1631-1931
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Ich habe nur ein Vaterland, und das heißt Deutschland, Stein / 1831–1931, zum Todestag des Freiherrn vom Stein
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Goethe / 1832–1932, zum Todestage Goethes
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Martin Luther 1483–1933
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Friedrich Schiller 1759–1934
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Jahrtausendfeier der Rheinlande, 1925
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450 Jahre Universität Tübingen; Eberhard im Bart, 1927
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Hundert Jahre Bremerhaven, 1927
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Gotth. Ephraim Lessing 1729–1929
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Tausend Jahre Burg und Stadt Meißen, 1929
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v. Hindenburg Reichspräsident / Treu der Verfassung: 1919-1929, 11. August, 1929
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Graf Zeppelin Weltflug 1929
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Der Rhein Deutschlands Strom, nicht Deutschlands Grenze, 1930
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Goethe / 1832–1932
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Martin Luther 1483–1933
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Friedrich Schiller 1759–1934
Banknoten
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5 RM, 1942
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20 RM, 1939
100 RM, 1935
(Bild: Justus von Liebig)
Einzelnachweise
- ↑ Münzgesetz im RGBl. II 1924, S. 254
- ↑ Reichsbankgesetz vom 30. August 1924, in RGBl. II, 1924, Nr. 32, S.235-246
- ↑ | Niels Werber in einer Rezension von Götz Alys Buch "Hitlers Volksstaat", Frankfurter Rundschau vom 22. März 2005
- ↑ §§ 2 Abs. 2 lit. c) und d), 3 Abs. 2 Gesetz vom 30. November 1945 über Maßnahmen auf dem Gebiete der Währung (Schillinggesetz)
- ↑ Alliierte-Militärschilling-Noten, Serie 1944
- ↑ Fredrik Matthaei – Kaufkraft
- ↑ 7,0 7,1 Diese Zahl wurde mit der Vorlage:Inflation ermittelt und bezieht sich maximal auf das vergangene Kalenderjahr
Literatur
- C. Schaeffer, Dr. H. Brode: Allgemeine Volkswirtschaftslehre. Verlag C. L. Hirschfeld, Leipzig 1927.
Weblinks
Mark (M) („Goldmark“ und „Papiermark“) (1876–1924) | Rentenmark (RM) (1923–1948) | Reichsmark (RM) (1924–1948)
Deutsche Mark (DM) (1948–1999/2002) | (Deutsche) Mark der Deutschen Notenbank/der DDR (DM/MDN/M) (1948–1990) | Euro (€) (seit 1999/2002)
Gulden (1857–1892) | Krone (1892–1924) | Schilling (1924–1938) | Reichsmark (1938–1945) | Schilling (1945–1999/2002) | Euro (seit 1999/2002)