Rentenmark

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Erstausgabestelle von Rentenmarknoten in der Oberwallstraße in Berlin am 15. November 1923
1 Rentenpfennig von 1923
2 Rentenpfennig von 1923
10 Rentenpfennig von 1924

Die Rentenmark war von 1923 bis 1948 eine grundschuldgestützte Übergangswährung in Deutschland.

Ursprung

Die Deutsche Inflation 1914 bis 1923 hatte sukzessiv alle Geldrücklagen der Bürger wertlos werden lassen und lähmte in ihrer Endphase zunehmend das wirtschaftliche Leben. Im Sommer 1923 wurde deshalb mit sogenanntem „wertstabilem Papiernotgeld“ – auch Schatzanweisung genannt – mit aufgedrucktem Goldmark- und Golddollar-Bezug versucht, die Inflation einzudämmen, was jedoch scheiterte.

Auf der Grundlage der gesetzlichen Verordnung über die Errichtung der Deutschen Rentenbank vom 15. Oktober 1923 (RGBl. I. S. 963) wurde dann im Oktober 1923 die Deutsche Rentenbank gegründet.[1] Sie gab erste neue Banknoten mit dem Datum 1. November 1923 um den 20. November sowie neue Rentenpfennig-Münzen mit der Jahreszahl 1923 an die Bevölkerung parallel zu den umlaufenden hohen Milliarden- und Billionen-Papiermark-Nominalen sowie den in geringerer Anzahl kursierenden wertbeständigen Notgeldbanknoten aus. Die Abkürzung der neuen Währung war „Rent.M“.

Maßgeblichen Einfluss auf die Einführung hatten Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht und Reichskanzler Gustav Stresemann.

„Sie ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern Inhaberschuldverschreibung der Rentenbank.“ (lt. Büsch)

Der Wechselkurs zur Papiermark wurde mit 1:1 Billion festgesetzt, und zwar genau am 20. November 1923 per Festlegung durch die Reichsbank, als der Devisenkurs 4,2 Billionen Papiermark = 1 US-Dollar war, was der Vorkriegs-Goldmarkparität zum Golddollar entsprach. Die Einführung der Rentenmark wurde auch durch den Umstand erzwungen, dass ab Herbst 1923 landwirtschaftliche und industrielle Produzenten zunehmend keine Waren mehr gegen die immer schneller wertlos werdende Papiermark abgaben, was dann in einigen Teilen Deutschlands zu Aufruhr und Plünderungen führte.

Allerdings wurden damit nicht nur 12 Nullen auf den Scheinen gestrichen – die Rentenmark war wieder durch einen Gegenwert gedeckt, der aus Rentenpapieren über Sachwerte von 3,2 Milliarden Goldmark bestand; diese waren durch Hypotheken und Schuldverschreibungen auf Immobilien der Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe durch zu verzinsende Rentenbankbriefe über 500 Goldmark oder ein Vielfaches davon besichert.

Da die Rentenmark kein gesetzliches Zahlungsmittel war, bestand kein rechtlicher Zwang, sie als Zahlungsmittel anzunehmen. Trotzdem wurde sie von der Bevölkerung sofort akzeptiert, womit die Inflation schlagartig gestoppt war. Man sprach vom Wunder der Rentenmark.

Geschichte

"Rentenbankschein" von 1937

Am 30. August 1924 wurde die Reichsmark zusätzlich zur Rentenmark eingeführt. Sie galt zur Rentenmark im Verhältnis 1:1. Die Reichsmark hat nicht, wie fälschlicherweise in vielen Fachwerken und Dokumenten angegeben, die Rentenmark ersetzt. Vielmehr konnte weiterhin mit beiden Währungen bezahlt werden. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Währungen bestand in ihrer unterschiedlich ausgestalteten Deckung. Die Rentenmark wurde durch die sogenannte Grundschuld gestützt: Jeder Unternehmer, Grundstücks- und/oder Hauseigentümer musste sechs Prozent seines Grundeigentums an den Staat übertragen. Die Reichsmark hingegen wurde durch materielle Güter des Staates – wie Kohle oder Gold – wieder auf klassische Art gestützt. Für den praktischen Umgang mit beiden Zahlungsmitteln hatten diese juristischen Unterschiede keine Bedeutung. Mit Einführung der Reichsmark wurde allerdings die Anwendung der Bezeichnung „Rentenmark“ – trotz des Umlaufs beider – in allen amtlichen Dokumenten durch Gesetz verboten. Auf allen Rentenbankscheinen finden sich keinerlei deutsche Hoheitssymbole.

Die Rentenbank bestand über das Jahr 1924 hinaus fort und die ausgegebenen Rentenmark-Nominale blieben im Umlauf. Die letzten Rentenmarkscheine zu 1 und 2 Rentenmark, die auf den 30. Januar 1937 datieren, wurden am 5. September 1939 ausgegeben und waren bis zu den Währungsreformen 1948 in allen alliierten Besatzungszonen gültig. Ursprünglich sollte die Rentenmark bis spätestens 1934 vollständig durch die Reichsmark ersetzt werden.

Da Rentenmark und Reichsmark vom Namen her praktisch dieselbe Abkürzung „RM“ zur Folge hatten, bestand auch kein Anlass, die Rentenmark zugunsten der Reichsmark abzuschaffen und die umlaufenden Rentenmark-Banknoten konsequent einzuziehen. Man scheute sich offenbar auch davor, erneute Unruhe in der Bevölkerung zu erzeugen, die die Hyperinflation von 1922−1923 noch in Erinnerung hatte.

Alternative Ansätze

Ein theoretischer, nie realisierter Vorläufer der Rentenmark zum Aufhalten der Hyperinflation war die so genannte „Roggenmark“, die ihre Deckung nach Karl Helfferich in Roggen haben sollte. Deutschland hatte aufgrund des Versailler Vertrages fast keine Goldbestände mehr. Ein anderer Gedankenansatz war Kalisalz. Ein weiterer Gedanke war die Schaffung einer „Bodenmark“ nach dem Vorschlag von Hans Luther, die jedoch weitgehend mit der dann neu geschaffenen Rentenmark identisch war. Alle diese Gedanken wurden aber verworfen. Letztendlich wurden ab November 1923 die ersten physischen Rentenmarkscheine und Rentenpfennigmünzen in Umlauf gebracht. Für den praktischen Erfolg der Rentenmark war, neben dem Anhalten der Banknotendruckerpresse, das Vertrauen des Volkes sowie ein anfänglich ausgeglichener Staatshaushalt maßgeblich.

Wirkung

Im Gegensatz zur inflationszerrütteten Papiermark wurde der Rentenmark in der breiten Bevölkerung großes Vertrauen entgegengebracht. Die wichtigste Eigenschaft der Rentenmark war nicht die Tatsache, dass sie (auf eher theoretische Weise) an Grund und Boden gekoppelt war, sondern dass ihr Gesamtvolumen strikt begrenzt war: Rentenmarkscheine wurden im Wert von 2,4 Milliarden Reichsmark (damals 600 Millionen Dollar) ausgegeben, trotz politischen Drucks weigerte sich Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht, die Menge nachträglich zu erhöhen. Das Ziel war es, Geld in Deutschland wieder knapp und somit wertvoll zu machen.[2]

Rentenmark-Banknoten ab November 1923

Literatur

  • Carl Schaeffer, Heinrich Brode (Hrsg.): Allgemeine Volkswirtschaftslehre (= Grundriss des privaten und öffentlichen Rechts sowie der Volkswirtschaftslehre. Bd. 16). 13.–17. vollkommen umgearbeitete Auflage. Verlag C. L. Hirschfeld, Leipzig 1927.
  • Heinrich Quante u. a.: Büsch Handels=Lexikon. Ausgabe in einem Bande. Buchverlag des Gewerkschaftsbundes der Angestellten, Berlin u. a. Leipzig 1925.
  • Gustav Stolper: Deutsche Wirtschaft 1870–1940. Kaiserreich – Republik – Drittes Reich. Franz Mittelbach Verlag, Stuttgart 1950.

Weblinks

 Commons: Rentenmark banknotes of the Weimar Republic – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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Wiktionary Wiktionary: Rentenmark – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Gründung der Deutschen Rentenbank
  2. Liaquat Ahamed: Die Herren des Geldes. Wie vier Banker die Weltwirtschaftskrise auslösten und die Welt in den Bankrott trieben. FinanzBuch-Verlag, München 2010, ISBN 978-3-89879-578-4, S. 209.

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