Probierstein
Ein Probierstein, auch Prüfstein genannt, ist ein kleiner Reibstein, der zur Feststellung der Zusammensetzung und des Reinheitsgrades von Edelmetallen benutzt wird.[1]
Auswahl
Ein Probierstein muss ausreichend hart sein, um ein wenig des zu überprüfenden Metalles abschleifen und annehmen zu können. Zur besseren Erkennbarkeit der durch das abgeriebene Metall hinterlassenen Striche sollte er schwarz sein, ohne von Scheidewasser oder Königswasser aufgelöst zu werden. Diese Eigenschaften weisen schwarze harte Tonsteine auf.[2] Ein guter Probierstein ist gleichmäßig tiefschwarz oder dunkelrot gefärbt, außerdem feinkörnig, weist keinerlei Flecken oder andere Einschlüsse wie Adern auf. Da die Metallstriche nicht auf allzu glatten Flächen haften, darf dessen Oberfläche nicht poliert, sondern nur matt geschliffen sein.
Meist bestehen Probiersteine aus geschliffenem schwarzem Kieselschiefer, dem sogenannten Lydit. Aber auch eingefärbte Steine aus schwarzem Achat eignen sich dafür.[3] Hingegen sind Glas- oder Keramikplatten schlecht geeignet.[3] Ganz ungeeignet ist jedoch kalkhaltiges Gestein wie Marmor, da dieses nicht beständig gegen Salpetersäure ist, bei Kontakt schäumt und aufbraust.[4] – Der früher verwendete Probierstein der Alten soll weiß gewesen sein.[4]
Behandlung des Steines
Der Probierstein muss sorgfältig sauber gehalten werden. Zur Reinigung mit Wasser befeuchtet, werden die Probierstriche vorsichtig und ohne anzudrücken mit einem Bims- oder feinkörnigem Schleifstein entfernt, um den Probierstein nicht einzuritzen, andernfalls würde dessen Oberfläche unbrauchbar.[5] Ebenfalls geeignet ist Naturkork, mit dem er mithilfe Wassers und eines nicht ritzenden Scheuermittels gesäubert wird.[3] Der entstandene Schlamm wird abgespült, anschließend der Stein mit einem weichen Lappen getrocknet.[5] Säure ist zur Reinigung nicht geeignet.[3]
Ein nicht eingefetteter Prüfstein verlöre zu viel Material, zusätzlich würden die Metallstriche nur unvollkommen und meist schwer angenommen werden. Aus diesem Grund sollte dessen Prüffläche einen leichten Öl- oder Fettfilm aufweisen. Daher wird der Stein abschließend mit dünnflüssigem Öl, z. B. Mandelöl, hauchdünn eingerieben.[5] (Auch das menschliche Hautfett würde sich eignen.) Früher wurde er mit einem ganzen Mandelkern abgerieben oder einer weichen Kohle abgeschliffen.[2] Um hingegen übermäßiges Fett abzulösen, wird der gereinigte Stein für mehrere Stunden in eine verdünnte Ammoniaklösung gelegt.[3] Da ein verstaubter keine verlässliche Probe zuließe, sollte er staubfrei gelagert werden.[5]
Verwendung
Zur Feststellung des Reinheitsgrades wird die Strichprobe mittels Prüfstein angewandt. Dabei wird das Probestück (vermutlichen Edelmetalles) derart über den Probierstein gerieben, dass ein metallischer Strich hinterlassen wird, um ihn mit von Probiernadeln stammenden zu vergleichen.[6] Prüfsteine werden überwiegend bei Juwelieren, Goldschmieden und Schmuckgeschäften verwendet.[3]
Sonstiges
Im übertragenen Sinn bezeichnet die Wendung „auf den Prüfstein bringen“ seit der frühen Neuzeit eine empirische Untersuchung, derzufolge eine (theoretische) Annahme bestätigt oder verworfen werden kann; „dannenhero halten wir die welt vor einen probierstein gottes, auf welcher der allmächtige die menschen, gleichwie sonst ein reicher mann das gold oder silber probiert“ (Grimmelshausen: Simplicissimus).
Siehe auch
- Wahlprüfstein
Einzelnachweise
- ↑ Carl von Scheuchenstuel: IDIOTICON der österreichischen Berg- und Hüttensprache. k. k. Hofbuchhändler Wilhelm Braumüller, Wien 1856
- ↑ 2,0 2,1 Der wohlerfahrne Scheid-Künstler, oder practische Anweisung wie man alle Erz und Metalle sonderlich Gold und Silber mit wenigen Kosten und Mühe gleichwohlen aber mit grossen Nutzen probiren und von einander scheiden könne. Frankfurt und Leipzig 1755
- ↑ 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5 Walo Wälchli und Pierre Vuilleumier: Die Edelmetall-Strichprobe.
- ↑ 4,0 4,1 Bergmännisches Wörterbuch. Johann Christoph Stößel, Chemnitz 1778
- ↑ 5,0 5,1 5,2 5,3 Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich. Jahrgang 2001, 136. Verordnung: Punzierungsverordnung
- ↑ Georg Agricola: Zwölf Bücher vom Berg- und Hüttenwesen. In Kommission VDI-Verlag GmbH, Berlin