Positivliste für Arzneimittel

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Eine Positivliste für Arzneimittel enthält Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden dürfen. Die Auswahl der Medikamente erfolgt dabei sowohl nach therapeutischen Gesichtspunkten wie hohem therapeutischen Nutzen und Bewährungsgrad als auch anhand von wirtschaftlichen Aspekten wie dem Verhältnis aus Kosten und Nutzen.

Die in Deutschland 1992 im Gesundheitsstrukturgesetz geplante Einführung einer Positivliste ist trotz mehrerer Anläufe nicht umgesetzt worden. Die Verabschiedung eines Arzneimittel-Positivlistengesetzes (AMPoLG) wurde zuletzt 2003 zurückgestellt.[1][2]

In den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union, unter anderem in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Schweden, wird eine Positivliste gepflegt.[3] In der Schweiz existiert mit der Spezialitätenliste ebenfalls eine abschließende Positivliste für Arzneimittel.[4]

Siehe auch

  • Arzneimittelkursbuch

Belege

  1. Ulrich Schwabe, Dieter Paffrath: Arzneiverordnungs-Report 2003, Springer, 2003, S. 2.
  2. Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolf Bauer et al.: Einführung einer Arzneimittel-Positivliste
  3. BMG: Das Glossar zur Gesundheitsreform. online, abgerufen am 16. April 2007
  4. Spezialitätenliste Schweiz

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