Nichtraucherschutz

Nichtraucherschutz

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Englischsprachiges Rauchverbotsschild

Als Nichtraucherschutz bezeichnet man Maßnahmen, die geeignet sind, Personen, die nicht rauchen, wirksam vor den Gefahren des Tabakrauchs zu schützen (Passivrauchen).

Hintergrund

Tabakrauch ist gesundheitsschädigend, nicht nur für Personen, die aktiv Tabak rauchen, sondern auch für alle, die den Rauch anderer einatmen.[1] Selbst der Rauch einer einzelnen Zigarette führt dazu, dass die Gesundheit aller im selben Raum geschädigt wird. Über die Schädlichkeit des Passivrauchens besteht daher ein breiter Konsens, von den Fachgesellschaften der Mediziner über die Weltgesundheitsorganisation (WHO) der Vereinten Nationen[2] und das Deutschen Krebsforschungszentrum[1] bis hin zu den 161 Staaten, die der Rahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation zur Tabakkontrolle beigetreten sind, darunter Österreich und Deutschland. Auch Zigarettenhersteller (Philip Morris[3]) befürworten vor diesem Hintergrund Rauchverbote und andere Maßnahmen zum Nichtraucherschutz.

Wenn ein Raucher an einer Zigarette zieht, entsteht an der Glutspitze bei einer Temperatur von zirka 950 Grad Celsius der sogenannte Hauptstromrauch mit einem Gemisch aus mehr als 12.000 Substanzen, von denen einige von der Weltgesundheitsorganisation als krebserregend oder möglicherweise krebserregend eingestuft wurden. Der Nebenstromrauch, also das, was einer brennenden Zigarette zwischen zwei Zügen entweicht (und was beim Passivrauchen eingeatmet wird) ist aufgrund der niedrigeren Verbrennungstemperatur noch giftiger, da beispielsweise der Anteil an Formaldehyd, Ammoniak und Pyridin wesentlich höher ist.[4]

Passivraucher, so die Weltgesundheitsorganisation, haben ein bis zu 20 Prozent höheres Lungenkrebsrisiko, die Wahrscheinlichkeit einer Herzkrankheit wird durch das Passivrauchen um 35 Prozent erhöht. Nach Schätzungen des Deutschen Krebsforschungszentrums sterben in Deutschland jährlich 3.300 Menschen an den Folgen des Passivrauchens, die meisten durch Herzinfarkte;[1] weltweit sind es laut einer Studie der WHO aus dem Jahr 2009 jährlich 600.000 Menschen.[5]

In vielen Ländern sind Regelungen zum Nichtraucherschutz erlassen worden, jedoch sind laut WHO im Jahr 2009 weltweit noch immer mehr als 94 Prozent der Menschheit nicht durch Gesetze vor Tabakrauch geschützt.[5]

Nichtraucherschutz in Deutschland

Raucherinsel auf Gleis 12/13 im Münchner Hauptbahnhof 48.14016411.557408

Der Nichtraucherschutz in Deutschland war im internationalen Vergleich für lange Zeit wenig entwickelt. Seit 2006 sind mit der Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes, dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens auf Bundesebene (2007) und der Verabschiedung von Gesetzen zum Nichtraucherschutz (2007) in allen Bundesländern wesentliche Änderungen erfolgt. Alle Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes, die Verkehrsmittel des öffentlichen Personenverkehrs und Personenbahnhöfe der öffentlichen Eisenbahnen sind seitdem rauchfrei. Auch an Hochschulen, Schulen, Krankenhäusern und Behörden, die in den Kompetenzbereich der Länder fallen, wurden Rauchverbote erlassen. Die Ausgestaltung dieser Länderregelungen ist nicht einheitlich, so dass gravierende regionale Unterschiede bezüglich der Manifestation im Alltag bestehen.

Da eine Zielvereinbarung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes und des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales zum Nichtraucherschutz[6] nicht zu einem ausreichenden Erfolg im Sinne eines wirksamen Nichtraucherschutzes führte,[7] haben die Länder im Rahmen der Landesgesetze zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens auch Rauchverbote in der Gastronomie erlassen. Die Ausgestaltung dieser Länderregelungen ist ebenfalls nicht einheitlich.

Am Arbeitsplatz hat laut Arbeitsstättenverordnung-§ 5 der Arbeitgeber die „erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.“ In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr sind nur insoweit Schutzmaßnahmen zu treffen, „als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen“.

Die gesellschaftliche Akzeptanz von Maßnahmen zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist hoch. Eine Untersuchung des Instituts für Demoskopie Allensbach kam 2006 zu dem Ergebnis: „Die große Mehrheit der Bevölkerung (81 Prozent) findet ein gesetzlich geregeltes Rauchverbot in öffentlichen Behörden und Ämtern richtig und angebracht. Eine Mehrheit von 61 Prozent ist auch dafür, daß in anderen öffentlichen Gebäuden wie Bahnhöfen und Flughäfen das Rauchen grundsätzlich verboten wird. Im Blick auf ein gesetzlich geregeltes Rauchverbot in Gaststätten und Restaurants gehen die Meinungen allerdings auseinander. 47 Prozent der Bevölkerung sind für ein solches Verbot, 41 Prozent halten jedoch ein Rauchverbot in Restaurants für nicht notwendig.“[8] In einer erneuten Umfrage im Februar 2008 sprachen sich nur noch 14 Prozent der Bevölkerung dafür aus, das Rauchen in Gaststätten generell zu erlauben.[9] Andere Untersuchungen kommen zu ähnlichen Ergebnissen: Für ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Restaurants sprachen sich 2006 laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts polis/Usuma für den Focus 76 Prozent der Deutschen aus.[10] Auch Umfragen der GfK im Auftrag des DKFZ[11] und von Infratest dimap im Auftrage der hessischen Landesstelle für Suchtfragen[12] ergaben eine Zustimmung zu Rauchverboten in der Gastronomie von etwa 70 Prozent.

Volksentscheid „Nichtraucherschutz“ in Bayern

Bayern hatte 2008 ein strenges Gesetz zum Nichtraucherschutz erlassen, das am 1. August 2009 von der Landesregierung wieder aufgehoben wurde.

Im Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz!“ verlangte ein breites parteiübergreifendes gesundheitspolitisches Bündnis die Wiedereinführung des konsequenten Nichtraucherschutzes.[13] Mit den Unterschriften von 1.298.746 Personen wurde die erforderliche Zehnprozenthürde übersprungen (13,9 Prozent). Der Bayerische Landtag lehnte mit der Mehrheit von CSU und FDP den Gesetzentwurf jedoch ab. Am 4. Juli 2010 entschied die bayerische Bevölkerung in einem landesweiten Volksentscheid über das Volksbegehren, das mit 61,0 Prozent der abgegebenen Stimmen angenommen wurde. Die Wahlbeteiligung lag bei 37,7 Prozent.[14]

In Bayern ist seit dem 1. August 2010 das Tabakrauchen in Innenräumen von Gaststätten aller Art, Diskotheken sowie Festzelten nicht mehr gestattet. Erlaubt sind nur der Kosum von Tabakfreien Kräuterzigaretten, tabakfreie Wasserpfeifen mit aus Mineralien bestehenden Shiazo-Steinen oder getrockneten Früchten sowie elektrische Zigaretten wenn nikotinhaltige Lösungen vernebelt werden, da hier kein Verbrennungsvorgang auf Tabakbasis stattfindet. Dagegen fallen elektronische Zigaretten, die Tabak oder Tabakerzeugnisse enthalten, unter den Verbotskatalog des Gesundheitsschutzgesetzes [15][16][17]

Kritik an mangelhafter Umsetzung des Nichtraucherschutzes

Zum Weltnichtrauchertag 2011 übte die Deutsche Krebshilfe, das Deutsche Krebsforschungszentrum sowie das „Aktionsbündnis Nichtrauchen“ namhafter Organisationen des Gesundheitswesens in der Bundesrepublik scharfe Kritik daran, dass seit der Unterzeichnung der WHO FCTC im Jahr 2003 in Deutschland viel zu wenig für den Nichtraucherschutz und gegen das Passivrauchen getan wurde.[18] Die Organisationen warfen den 16 Bundesländern vor, sie hätten immer noch unterschiedliche Regelungen und seien verantwortlich für diesen „Flickenteppich Deutschland“. Vorrangig für das Aktionsbündnis ist auch der Schutz der Kinder, da diese nach wie vor den Gefahren des Passivrauchens ausgesetzt sind, zum Beispiel in Autos, auf Spielplätzen und zu Hause.

Elektrische Zigaretten

Die aktuelle politische Diskussion stellt infrage, ob der Nichtraucherschutz erweitert werden muss. Die (gelegentlich so genannten) „rauchlosen“ Zigaretten (da sie keinen Tabak verbrennen und Dampf anstelle von Rauch produzieren) werden oftmals als in Nichtraucherzonen erlaubt angepriesen, was den Tatsachen entspricht. Nur über das Hausrecht kann der Konsum untersagt werden.[19][20][21]


Nichtraucherschutz in Österreich

In Österreich trat am 1. Jänner 2009 ein schärferes Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern in Gasthäusern, Restaurants, Cafés etc. in Kraft. Das Rauchen in Gaststätten und bei öffentlichen Veranstaltungen ist nunmehr grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bilden Ein-Raum-Betriebe unter 50 m² (die als Raucher- oder Nichtraucherlokal geführt werden können) sowie abgetrennte Raucherbereiche in größeren Lokalen. Bis 30. Juni 2010 galten Übergangsregelungen.[22] Das Gesetz wird sehr kontrovers diskutiert, und während manche ein durch ausbleibende Gäste bedingtes „Gasthaussterben“ befürchten, bemängeln andere die gesetzliche Regelung als unzureichend und behördlich schlecht überprüft.

Das Rauchen in öffentlichen Gebäuden ist in Österreich schon länger verboten, die Züge der Österreichischen Bundesbahnen sind seit dem 1. September 2007 rauchfrei.

Das Rauchen auf Kinderspielplätzen in Wien ist verboten.[23]

Nach dem Volksbefragungs-Erfolg in Bayern versuchten Aktivisten in Österreich ein Volksbegehren für das „Nicht rauchen in Lokalen“[24] und in öffentlichen, geschlossenen Räumen als generelle Gesetzgebung zu initiieren. Die Gruppe organisierte sich in Facebook und konnte 106.000 Mitglieder innerhalb von nur vier Monaten erreichen. Ende 2011 lief die Frist für die Unterstützungserklärungen aus. Die Mindestanzahl an Unterstützern (Quorum) wurde nicht erreicht.[24]

Siehe auch

  • Liste der Rauchverbote nach Land

Weblinks

Commons: Rauchverbot – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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Quellen

  1. 1,0 1,1 1,2 Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen- Deutschland muss handeln. Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg, 7. Oktober 2005, abgerufen am 20. Mai 2012.
  2. Tobacco Free Initiative. Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen, abgerufen am 20. Mai 2012 (english).
  3. Smoking & Health Issues. Philip Morris, abgerufen am 20. Mai 2012 (english).
  4. IARC Monographs on the Evaluation of Carcinogenic Risks to Humans: Volume 83 Tobacco Smoke and Involuntary Smoking. IARC, 2004, abgerufen am 20. Mai 2012 (pdf, english, Tabelle auf den Seiten 1200 und 1201).
  5. 5,0 5,1 Only 5.4% of world's population covered by comprehensive smoke-free laws. WHO, 9. Dezember 2009, abgerufen am 20. Mai 2012 (english).
  6. Zielvereinbarung zum Nichtraucherschutz von BMGS und DEHOGA. BMGS/DEHOGA/PolRed, abgerufen am 30. November 2011.
  7. Vgl. Drucksache 14/4834. Gesetzentwurf der Landesregierung: Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen. Landtag NRW, 13. August 2007, abgerufen am 20. Mai 2012 (pdf, Begründungen der Landesgesetze zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens): „Dies gilt auch für den Gaststättenbereich, zumal die bisherigen Maßnahmen auf freiwilliger Basis mit dem Hotel- und Gaststättenverband keinen wirksamen Nichtraucherschutz erreichen konnten“
  8. allensbacher berichte Nr. 12/2006. Rauchverbote. Institut für Demoskopie Allensbach, 2006, abgerufen am 20. Mai 2012 (pdf, 13 kb).
  9. Nur 14 Prozent für Rückkehr zu Rauchergaststätten. epochtimes.de, 21. Februar 2008, abgerufen am 20. Mai 2012.
  10. Gesundheit: Bayern im Alleingang gegen blauen Dunst. Spiegel online, 9. Dezember 2006, abgerufen am 20. Mai 2012.
  11. Rauchfreie Gaststätten in Deutschland: Mehr als Zwei-Drittel-Zustimmung bei der Bevölkerung. DKFZ, 20. März 2007, abgerufen am 20. Mai 2012 (pdf, 419 kb).
  12. Hessen sagen Ja zum Rauchverbot. hr-online.de, 19. Januar 2008, abgerufen am 20. Mai 2012.
  13. Interessengemeinschaft Volksbegehren Nichtraucherschutz. nichtraucherschutz-bayern.de, abgerufen am 20. Mai 2012.
  14. Volksentscheid zum Nichtraucherschutz in Bayern am 4. Juli 2010. Der Landeswahlleiter des Freistaates Bayern, abgerufen am 20. Mai 2012.
  15. Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat - E-Zigarette. Abgerufen am 29. April 2012.
  16. Landratsamt Ansbach - Merkblatt Rauchverbot in Gaststätten (Bayern). Abgerufen am 29. April 2012.
  17. Bayerischer Volksgerichtshof: Beschluss "9 CE 10.2468" Das tabakfreie Rauchen von Wasserpfeifen (sog. Shishas) in Gaststätten unterfällt nicht den Anwendungsbereich des bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes
  18. Protesterklärung auf PK Deutsche Krebshilfe 24. Mai 2011, Berlin
  19. Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat - E-Zigarette. Abgerufen am 29. April 2012.
  20. Landratsamt Ansbach - Merkblatt Rauchverbot in Gaststätten (Bayern). Abgerufen am 29. April 2012.
  21. Fakten zur elektrischen Zigarette. 6. Juli 2011, abgerufen am 22. Juli 2011 (pdf).
  22. Stefan Schlögl: Rauchverbot in Österreich. Der Nikotinkrieg. Zeit online, 14. April 2010, abgerufen am 22. Juli 2011.
  23. Verordnung des Magistrates der Stadt Wien betreffend die Benützung von Grünanlagen (Grünanlagenverordnung). Magistrat der Stadt Wien, 10. Juli 2008, abgerufen am 20. Mai 2012.
  24. 24,0 24,1 Volksbegehren Nicht rauchen in Lokalen. nichtraucheninlokalen.at, abgerufen am 20. Mai 2012.