Moschus-Keton
Kategorien
- Wikipedia:Vom Gesetzgeber eingestufter Gefahrstoff
- Stoff mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
- Umweltgefährlicher Stoff
- Keton
- Nitroverbindung
Strukturformel | |||||||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||||||
Name | Moschus-Keton | ||||||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C14H18N2O5 | ||||||||||||||||||
CAS-Nummer | 81-14-1 | ||||||||||||||||||
PubChem | 6669 | ||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
gelblicher Feststoff mit moschusartigem, pudrig, animalischen Geruch[1] | ||||||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||||||
Molare Masse | 294,31 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||||||
Dichte |
1,29 g·cm−3[1] | ||||||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||||||
Löslichkeit |
praktisch unlöslich in Wasser[1] | ||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
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LD50 |
> 10000 mg·kg−1 (oral Ratte)[1] | ||||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Moschus-Keton ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Ketone und aromatischen Nitroverbindungen.
Eigenschaften
Moschus-Keton ist ein gelblicher Feststoff mit moschusartigem, pudrig, animalischen Geruch, welcher praktisch unlöslich in Wasser ist.[1]
Verwendung
Moschus-Keton wird als Riechstoff in Kosmetika und Konsumprodukten (Wasch- und Reinigungsmitteln, Duftverbesserern, Räucherstäbchen) eingesetzt.[5]
Sicherheitshinweise
Bei Moschus-Keton besteht der Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.[1]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 Eintrag zu CAS-Nr. 81-14-1 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 19. Februar 2011 (JavaScript erforderlich)
- ↑ 2,0 2,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 81-14-1 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
- ↑ Datenblatt Moschus-Keton bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 19. Februar 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ Umweltbundesamt: Fact Sheet Nitromoschusverbindungen