Lebensmittelkontrolleur

Lebensmittelkontrolleur

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Lebensmittelkontrolleur ist eine Berufsbezeichnung in Deutschland. Unter Lebensmittelkontrolleur im weiteren Sinne versteht man auch alle in der Lebensmittelüberwachung tätigen Personen. Dies sind neben den Lebensmittelkontrolleuren hauptsächlich Tierärzte, Lebensmittelchemiker und Chemiker, ferner auch Ärzte und Biologen. Derzeit gibt es rund 2.300 Lebensmittelkontrolleure in Deutschland.[1]

Nach Bundesrecht (Lebensmittelkontrolleur-Verordnung, LKonV vom 17. August 2001) benötigen nicht akademisch vorgebildete Personen, die in der Lebensmittelüberwachung tätig werden wollen, eine Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn eine entsprechende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Zugang zum Beruf

Voraussetzung für die Teilnahme an einer entsprechenden Ausbildung ist die Meisterprüfung in einem Lebensmittelhandwerk, ein Abschluss als staatlich geprüfter Betriebswirt in der Fachrichtung Hotel- und Gaststättenwesen oder die Ausbildung zum Lebensmitteltechniker. Diesen Personen können durch Landesrecht Polizeivollzugsbeamte, Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes, die in der Lebensmittelüberwachung drei Jahre tätig waren und Fachhochschulabsolventen einer förderlichen Fachrichtung gleichgestellt werden.

Ausbildung

Die praktische Ausbildung erfolgt an den Lebensmittelüberwachungsämtern sowie an den zentralen Untersuchungseinrichtungen der Länder. Während der Ausbildung findet ein mehrmonatiger theoretischer Lehrgang statt. Dieser wird derzeit an folgenden Ausbildungseinrichtungen in Deutschland abgehalten:

  1. Für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
  2. Für Bayern an der Akademie für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (AGL) AGL - Lebensmittelkontrolleure Lehrgang am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in München
  3. In Berlin an der Verwaltungsakademie Berlin. Verwaltungsakademie Berlin
  4. Für Baden-Württemberg an der Landesakademie Baden-Württemberg für Veterinär- und Lebensmittelwesen (AkadVet) an der Hoppenlauschule in Stuttgart

Im fachtheoretischen Lehrgang werden u.a.Kenntnisse und Fähigkeiten aus folgenden Gebieten und Lehrfächern vermittelt:

  • Allgemeine Rechtskunde, Allgemeines Verwaltungsrecht, Grundzüge des Gemeinschaftsrechts, Verwaltungstechnik einschließlich der automatisierten Datenverarbeitung und Kommunikationstechnik
  • Straf-, Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Recht des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen einschließlich Weinrecht
  • Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht
  • Gewerbe-, Handelsklassen-, Preis- und Eichrecht
  • Warenkunde einschließlich der Technologie und des Umgangs mit Lebensmitteln, Sensorik
  • Warenkunde einschließlich der Technologie und des Umgangs mit Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen
  • Lebensmittel- und Betriebshygiene
  • Umwelthygiene einschließlich Abfallbeseitigung
  • Ernährungslehre einschließlich ihrer biologischen Grundlagen
  • Mikrobiologie und Parasitologie, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Desinfektion, Sterilisation und Schädlingsbekämpfung
  • Betriebliche Eigenkontrollsysteme / HACCP
  • Einführung in die psychologischen Grundlagen der Überwachungstätigkeit, insbesondere in Kommunikations- und Konfliktlösungstechniken
  • Qualitätsmanagement
  • Probennahme

Weitere Ausbildungsabschnitte werden an den amtlichen Untersuchungseinrichtungen und teilweise in einer Polizeiverwaltung absolviert. Der Lehrgang dauert – von möglicher Verkürzung bei entsprechenden, anrechenbaren Vorbildungen – 24 Monate und schließt mit einer schriftlichen und mündlichen, ggf. zusätzlich mit einer praktischen staatlichen Prüfung ab.

Aufgaben des Kontrolleurs

Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat die Aufgabe, Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.

In regelmäßigen Abständen (deren Häufigkeit durch betriebsbezogene Risikobeurteilungen festgelegt wird) werden z. B. Fleischereien, Bäckereien, Einzelhandelsgeschäfte, Verkaufsshops in Tankstellen, Wochenmärkte, Eisdielen, Schankwirtschaften, Gaststätten, Kantinen sowie landwirtschaftliche Direktvermarkter unangemeldet kontrolliert. Die Lebensmittelkontrolleure überzeugen sich dabei davon, dass die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit, Produktzusammensetzung und Kennzeichnung eingehalten werden.

Bei den Betriebsbegehungen werden u.a. die Räumlichkeiten, Maschinen und Kleingeräte und Betriebsmittel (z.B. Packmittel, Schmiermittel, Reinigungsmittel) auf hygienische Beschaffenheit und Eignung, Rohstoffe, Zutaten und Endprodukte, sowie die Kennzeichnung von Lebensmitteln überprüft und ggf. Proben zur Untersuchung in amtlichen Untersuchungslaboren entnommen. Ein großes Augenmerk wird der Personalhygiene, der angemessenen tätigkeitsbezogenen Fortbildung der Beschäftigten und den betrieblichen Sicherheitsvorkehrungen (HACCP) und Eigenkontrollen (z.B. Kühlkette, Erhitzungsverfahren, Schädlingsbekämpfung, Fremdkörperdetektion) zugemessen.

Die Lebensmittelüberwachung wird bei Verbraucherbeschwerden oder bei Erkrankungen nach dem Verzehr von Lebensmitteln in der Regel sofort tätig und ermittelt, ob die Beschwerde begründet ist, ob Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften vorliegen und ordnet die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung von Missständen oder zur Vermeidung weiterer Erkrankungen an.

Werden Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt, so werden ordnungsrechtliche Maßnahmen – Verwarnung, Bußgeld, Androhung von Zwangsmitteln etc. – erforderlich. Das Vorliegen erheblicher hygienischer Mängeln kann auch die Untersagung der Herstellung von Lebensmitteln, eine Betriebsschließung und in der Regel auch ein Strafverfahren zur Folge haben.

Abgrenzung zu anderen Berufen

Besondere Kontrolleure gibt es für Wein (Weinsachverständiger/Weinkontrolleur) nach dem Weingesetz, für Geflügelfleisch und für Fleisch, sowie Handelsklassen (Handelsklassenkontrolleure)

Beruf in der DDR

Einen ähnlichen Beruf gab es in der DDR in Form der Hygieneinspektoren (Fachschulabschluss auf medizinischen Beruf aufbauend, (Ingenieure für Hygiene-Ingenieurschulstudium, Ingenieurschule für Pharmazie Dresden, Ingenieurschule für Pharmazie Leipzig)), Veterinärtechniker (Fachschulabschluss auf landwirtschaftlichen Beruf aufbauend, Fachschulen für Veterinärmedizin Rostock und Beichlingen). Hygieneinspektoren konnten nach der Ausbildung und einer Weiterbildung die Prüfung unter anderem zum Fachinspektor für Lebensmittel-und Ernährungshygiene machen.[2] Hygieneinspektoren sind laut Einigungsvertrag für den Beruf des Lebensmittelkontrolleurs qualifiziert.


3 Jahre mittleres medizinisches Fachschulstudium in der medizinischen Fachschule Arnsdorf/bei Dresden-Radeberg (KAMENZ)

  • Hygieneinspektor Lebensmittel-und Ernährungshygiene
  • Hygieneinspektor Infektionsschutz
  • Hygieneinspektor Kommunalhygiene

Einzelnachweise

Weblinks