Kommission für Anlagensicherheit

Kommission für Anlagensicherheit

Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) ist ein Gremium zur Beratung der deutschen Bundesregierung oder des zuständigen Bundesministeriums in Fragen der Sicherheit von Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Die Kommission für Anlagensicherheit ist das Nachfolgegremium der Störfall-Kommission (SFK) und des Technischen Ausschusses für Anlagensicherheit (TAA).

Aufgaben der Kommission

Die Aufgaben der KAS sind in § 51a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Zu ihnen gehört das gutachtliche Aufzeigen von Möglichkeiten zur Verbesserung der Anlagensicherheit. Dies erfolgt in regelmäßigen Zeitabständen sowie aus besonderem Anlass. Darüber hinaus schlägt die KAS dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechende Regeln (sicherheitstechnische Regeln, Technische Regeln für Anlagensicherheit - TRAS) unter Berücksichtigung der für andere Schutzziele vorhandenen Regeln vor. Nach Anhörung der für die Anlagensicherheit zuständigen obersten Landesbehörden kann das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit diese Regeln im Bundesanzeiger veröffentlichen. Die Kommission für Anlagensicherheit überprüft innerhalb angemessener Zeitabstände, spätestens nach jeweils fünf Jahren, ob die veröffentlichten sicherheitstechnischen Regeln weiterhin dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Die KAS erarbeitet und veröffentlicht auch Leitfäden, Berichte und Arbeitshilfen zu Themen der Anlagensicherheit. Darüber hinaus wertet sie sicherheitstechnisch relevante Ereignisse und die Berichte der Sachverständigen nach § 29a BImSchG aus.

Zusammensetzung

In die Kommission für Anlagensicherheit werden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) neben Vertreterinnen oder Vertretern der beteiligten Bundesbehörden sowie der für den Immissions- und Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden, Vertreterinnen oder Vertreter insbesondere aus folgenden Bereichen berufen:

  • der Wissenschaft,
  • der Umweltverbände,
  • der Gewerkschaften,
  • der Sachverständigen nach § 29a BImSchG,
  • der zugelassenen Überwachungsstellen nach § 17 Abs. 5 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG),
  • der Berufsgenossenschaften,
  • der beteiligten Wirtschaft,
  • der nach § 24 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und § 21 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingesetzten Ausschüsse.

Quellen

  • Internetpräsenz der Kommission für Anlagensicherheit (KAS)
  • § 51a BImSchG, Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470)

Weblinks

Veröffentlichungen der Kommission für Anlagensicherheit, der Störfall-Kommission und des Technischen Ausschusses für Anlagensicherheit (TRAS - Technische Regeln für Anlagensicherheit, Berichte, Leitfäden, Merkblätter) stehen hier zum Herunterladen bereit. Ferner finden sich dort Informationen zu den aktuellen Arbeitsschwerpunkten der KAS.