Kerndämmung

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Als Kerndämmung wird die volle Dämmung zwischen zwei Mauerwerkswänden bei zweischaligem Außenmauerwerk (Vor- und Hintermauerschale) oder zwischen Sparren (Zwischensparrendämmung) – ohne den ansonsten notwendigen Luftspalt von mindestens 40 mm und ohne Lüftungsöffnungen oben und unten – bezeichnet. Bei der Verarbeitung bleibt der sogenannte "Fingerspalt" (ca. 1 cm).

Zur Dämmung können feste Materialien wie Polyurethan-Hartschaumstoff (PUR/PIR), Stein- oder Mineralwolle, Extrudierter Polystyrol-Hartschaum (XPS), Expandierter Polystyrol-Hartschaum (EPS) oder Schüttgut verwendet werden. Die Dämmstoffe müssen dauerhaft wasserabweisend (hydrophob) sein und der genormten Anwendung der DIN 4108-10 (WZ=Dämmung von zweischaligen Wänden, Kerndämmung) entsprechen. Normativ ist der Schalenabstand auf 150 mm begrenzt. Größere Schalenabstände (derzeit bis 200 mm geregelt) erfordern Luftschichtanker mit bauaufsichtlicher Zulassung.

Die Referenzwerte der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) von U ≤ 0,28 W/m²K lassen sich bereits mit 10 cm Kerndämmung der Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/m²K erfüllen. Zur Erfüllung des Passivhaus-Kriteriums (U ≤ 0,15 W/m²K) sind deutlich bessere Wärmedämmstoffe ggf. in Kombination mit erhöhten Schalenabständen erforderlich, z.B. 20 cm Kerndämmung der Wärmeleitfähigkeit 0,032 W/m²K.

Bei einer Kerndämmumg sind nach DIN 1053 Entwässerungsöffnungen im Fußpunktbereich der Außenschale (5000 mm² je 20 m² Wandfläche) anzuordnen. Bei ordnungsgemäß ausgeführtem Verblendmauerwerk sind in der Praxis keine Laufspuren (also kein Wasseraustritt) aus den Entwässerungsöffnungen festzustellen. Bei verputzen Vormauerschalen sind die Entwässerungsöffnungen vor dem Verputzen zu verschließen.

Für die Kerndämmung beim Neubau können Plattendämmstoffe eingesetzt werden.

Die nachträgliche Kerndämmung im Bestand ist mit Einblasdämmstoffen oder Ortschaum möglich. Der Dämmstoff wird dabei durch in die Außenmauer gebohrte Löcher eingebracht. Alternativ zu dieser Dämmaßnahme ist die Dämmung der Außenwand von außen mit einer Dämmschicht und einer Verblendung möglich.

Für Vor- und Nachteile einer nachträglichen Kerndämmung in zweischaliges Mauerwerk (Einblasdämmung) gibt es entsprechende Argumente:

Pro:

  • preiswert gegenüber nachträglich außen aufgebrachter Dämmschicht mit Verblendung ((i. d. R. Putz, Klinker oder Holz); WDVS), d.h. kürzere Amortisationszeiten
  • kurze Bauzeiten, oft 1-2 Tage bei einem 1-2 Familienhaus
  • es geht weder Wohnraum verloren noch ändert sich die Optik des Hauses.

Contra:

  • Die Dämmstoffdicke ist auf die Breite des vorhandenen Zwischenraums im zweischaligen Außenmauerwerk (z.B. 8cm) begrenzt
  • Kalte Stellen des Mauerwerks können durch die Dämmung z.T. kälter werden als vor der Einblasdämmung, da die vorher im Luftspalt zirkulierende Luft zu einem Wärmestrom zu den kalten Stellen führte und die Einblasdämmung genau diese Luftzirkulation verhindert.
  • Wärmebrücken wie Fensterlaibungen, Maueranker oder gemauerte Verbindungen des zweischaligen Mauerwerk werden mit WDVS besser eliminiert.
  • Sollte es zu einem Wassereintritt in die Dämmschicht kommen, z.B. durch Bruch eines in der Wand liegenden Rohres, wird sich die Trocknung schwierig gestalten - insbesondere bei Verwendung von Mineralwolle wegen der Kapillareffekte
  • Bei späteren Wanddurchbrüchen oder Arbeiten am Mauerwerk wird frei fließende Einblasdämmung, wie PS-Kügelchen, auslaufen, so dass die Einblasdämmung danach wiederholt werden muss.

Weblinks

Literatur

Nachträgliche Kerndämmung ohne Risiko. Ergebnisse des 2. Info-Kreis Bausanierung am 4. Februar 2000 - im Rahmen des Impulsprogramms Wärmetechnische Gebäudesanierung in Schleswig-Holstein (PDF)

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