Kanzerogenitätsindex

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Der Kanzerogenitätsindex (KI) bezeichnet die Löslichkeit von Stoffen, speziell von Fasern, in Lebewesen, etwa im Menschen. Zur Beurteilung dieser so genannten Biolöslichkeit im menschlichen Körper verwendet man die Halbwertszeit. Der Index ergibt sich aus der Differenz zwischen der Summe der Massengehalte (in Prozent) der Oxide von Natrium, Kalium, Bor, Calcium, Magnesium, Barium und dem doppelten Massegehalt (in Prozent) von Aluminiumoxid. Kanzerogenität ist die Eigenschaft von Stoffen, bösartige Tumoren (Krebs) hervorzurufen. Als kritisch gelten Fasern dann, wenn sie folgende Abmessungen aufweisen: Länge > 5 μm, Durchmesser < 3 μm und Länge:Durchmesser > 3:1. Glasige Fasern mit einem KI von 30 und darunter werden als "krebserzeugend in Tierversuchen" eingestuft (Kategorie 2 [1]) Fasern mit einem KI zwischen 30 und 40 stehen im Verdacht krebsauslösend zu wirken (Kategorie 3). Für Fasern mit einem KI 40 oder größer erfolgt keine Einstufung als krebserzeugend.[2]

Einzelnachweise

  1. EU-Richtlinie 67/548/EWG Anhang VI: ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG GEFÄHRLICHER STOFFE UND ZUBEREITUNGEN, 4.2 Einstufungskriterien und Auswahl der Gefahrenbezeichnungen sowie der Bezeichnungen besonderer Gefahren, 4.2.1. Krebserzeugende Stoffe
  2. TRGS 905: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe. vom Juli 2005. In: BAnz. Nr. 148 vom 30. September 2008, S. 3514.

Weblinks

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