Importarzneimittel
Importarzneimittel sind Arzneimittel, die aus dem Ausland importiert werden. Sie sind im Gegensatz zu Generika identische Präparate aus der Produktion des Originalherstellers.
Der Import von Arzneimitteln dient grundsätzlich dem Zweck, die Arzneimittelkosten zu senken. Der Marktanteil von Importarzneimitteln lag 2011 in Deutschland bei 11%.[1] Er wird meistens Parallelimport genannt, da nicht der Hersteller selbst das Arzneimittel aus dem Ausland importiert, sondern ein Dritter, der Importeur. 2009 erzielten die Importeure in Deutschland einen Umsatz von 3 Milliarden Euro.[1]
Hintergrund
Aus marktpolitischen und gesundheitspolitischen Gründen verlangen Arzneimittelhersteller unterschiedliche Preise in verschiedenen Ländern. So unterliegen die Preise für Arzneimittel in vielen Mitgliedstaaten der EU einer direkten oder indirekten staatlichen Preisregulierung. In Deutschland wird z. B. über den 1989 eingeführten Festbetrag der Preis indirekt reguliert.
Arzneimittelimporte
Innerhalb der EU ist der freie Verkehr mit Waren im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt.[2] Dies ist auch die rechtliche Grundlage für Parallelimporte. Darüber hinaus gelten für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln besondere Vorschriften. Der Parallelimporteur muss nachweisen dass das importierte Arzneimittels mit dem Original identisch ist. Wenn ihm dies gelingt, bekommt er in Deutschland eine sog. vereinfachte Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Anders verhält es sich, wenn das importierte Arzneimittel eine für die gesamte EU gültige Zulassung der European Medicines Agency (Europäische Arzneimittelagentur (EMA) besitzt. Man nennt dies eine zentrale Zulassung. Für diese Arzneimittel benötigt der Importeur keine eigene Zulassung, sondern zeigt die Einfuhr nur bei der EMA und dem Land, in das er das Arzneimittel einführt, an. Diese spezielle Form des Parallelhandels wird auch Parallelvertrieb genannt und macht mittlerweile ein Gros des Parallelhandels aus.[3]
Aufgrund der derzeitigen Arzneimittel-Preissituation in Deutschland (Stand 2012) ist die Bundesrepublik bei vielen Arzneimittel ein Hochpreisland und somit Empfängerland von Importarzneimitteln.
Seit über 30 Jahren ist der Parallelimport zwischen Herstellern und Importeuren hart umkämpft und immer wieder Grund gerichtlicher Streitigkeiten vor dem EuGH. Diese Streitigkeiten spielen sich hauptsächlich im Bereich des Markenrechts[4] und/oder des Patentrechts[5] ab.
Marktstruktur
Der Markt für Importarzneimittel wird von mehreren Firmen dominiert (Marktanteile Stand 2009[6]):
- Kohlpharma GmbH, Merzig: 29,0% (gegründet 1979, 1200 Mitarbeiter, Umsatz 2005: 628 Mio. Euro)
- EMRA-MED Arzneimittel GmbH, Trittau: 17,5% (gegründet 1981, gehört zur Fielmann-Gruppe, Umsatz 2006: 350 Mio. Euro)
- EurimPharm Arzneimittel GmbH, Saaldorf-Surheim: 16,1% (gegründet 1975, 500 Mitarbeiter, Umsatz 2010: 440 Mio. Euro)
- Pharma Westen GmbH, Leverkusen: 10,8% (gegründet 1984, 600 Mitarbeiter, Umsatz 2010: 340 Mio. Euro)
- CC-Pharma GmbH, Densborn: 9,5% (gegründet 1999, 380 Mitarbeiter, Umsatz 2009: 270 Millionen Mio. Euro)
- Axicorp GmbH, Friedrichsdorf: 5,3% (gegründet 2002, 270 Mitarbeiter, Umsatz 2006: 80 Millionen Mio. Euro)
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 http://www.vfa.de/download/statistics-2011.pdf
- ↑ http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:115:0047:0199:de:PDF
- ↑ Jochheim: Der Parallelvertrieb von Arzneimitteln - Synonym oder echter Unterschied zum Parallelimport?, Dissertation 2012.
- ↑ Douglas: Die markenrechtliche Erschöpfung beim Parallelimport von Arzneimitteln, Dissertation 2005.
- ↑ Lieck: Der Parallelhandel mit Arzneimitteln innerhalb der Europäischer Union, Dissertation 2008.
- ↑ Hanna Grabbe (17. Mai 2010): Arzneimittelimport: Keine Pillen aus dem Ausland. impulse.de. Abgerufen am 17. Mai 2011.