Immission

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Immission (von Lateinisch immittere „hineinschicken, -senden“), im Deutschen Eintrag, bedeutet allgemein Einwirkung von Störfaktoren aus der Umwelt. Der Ausstoß aus der Quelle wird Emission genannt. Jede Immission kann folglich auf einen oder mehrere Emittenten zurückgeführt werden.

In der Umweltgesetzgebung wird unterschieden zwischen Grenzwerten, Richtwerten und Orientierungswerten.

Grenzwerte

Das Ausmaß einer stofflichen Immission wird durch die Immissionskonzentration angegeben. Um schädliche Wirkungen durch Immissionen auf Mensch und Umwelt zu verhindern, gibt es für bestimmte Stoffe und Umweltmedien Immissionsgrenzwerte. Besonders weit entwickelt ist die Gesetzgebung bei den Umweltmedien Luft und Wasser.

Immissionsgrenzwerte spielen in Deutschland insbesondere eine Rolle im Lärmschutz und in der Luftreinhaltung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Richtwerte

Ein Richtwert ist eine Empfehlung, die z.B. bei der Planung von Sportanlagen gilt, um benachbarte Wohngebiete vor einer Belästigung durch Lärm zu schützen. Richtwerte für Sportanlagen sind in der Sportanlagenlärmschutzverordnung zu finden

Immissionsrichtwerte sind zu unterscheiden von den Richtwerten für Innenräume, die aus Gesundheits- und Arbeitsschutzgründen festgelegt werden.

Siehe auch

Literatur

  • J. Siebert: Grundzüge der Immissionsprognose – Regelfall und Sonderfall im Rahmen der TA Luft. in: Umweltverträglichkeit in der Abfallwirtschaft (Hrsg.: Heuel-Fabianek, B., Schwefer, H.-J., Schwab, J.), S. 111–128 (1998), Springer-Verlag, ISBN 3-540-63732-X

Weblinks

Einzelnachweise

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