Damiana
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Damiana (Turnera diffusa) | ||||||||||||
Systematik | ||||||||||||
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Wissenschaftlicher Name | ||||||||||||
Turnera diffusa | ||||||||||||
Willd. ex Schult. |
Damiana (Turnera diffusa) ist eine Pflanzenart in der Gattung der Safranmalven (Turnera). Ihr natürliches Verbreitungsgebiet reicht vom südlichen Nordamerika bis nach Argentinien. Bekannt ist diese Art vor allem wegen der ihr zugeschriebenen Wirkung als natürliches Aphrodisiakum, weswegen sie mitunter als Rauschmittel verwendet wird.
Beschreibung
Damiana ist ein häufig vielverzweigter, kleiner Strauch, der Wuchshöhen von 1 bis zu 2 Meter erreicht. Alle Pflanzenteile sind fein oder flaumig behaart.
Die Laubblätter sind in der Spreitenform und Größe sehr variabel. Das Spektrum reicht von lanzettlich, über spatelförmig bis umgekehrt-eiförmig. In der Regel sind die Blätter zwischen 1 und 2 Zentimeter lang. Der Blattrand ist gesägt oder gekerbt. Die Basis ist keilförmig. Die Blattrippen verlaufen an der Blattoberseite. Sie sind eingesenkt. Die Blatthaare stehen gehäuft an den Rippen.
Die zwittrigen Blüten sind sehr kurz gestielt, fast aufsitzend. Der Kelch ist fünfzähnig. Die Kronblätter sind spatelförmig und leuchtend gelb. Sie sind vier bis acht Millimeter lang und überragen die Kelchzähne deutlich. Die Blütezeit reicht vom frühen bis späten Sommer.
Die rundovale, mit einem Durchmesser zwischen 1,5 und 2 Millimetern, Kapselfrucht duftet süß und schmeckt feigenähnlich; sie ist einkammerig und öffnet sich dreiklappig.
Inhaltsstoffe
Vor allem die Blätter enthalten viele Terpene, unter anderem Cineol, Arbutin, Cadinen, Damianin, p-Cymol, Pinen und Thymol, aber auch Tannin und Koffein.[1] Die ätherischen Öle der Pflanze sind leicht flüchtig. Der Geruch der Blätter ist aromatisch und der Geschmack erträglich.
Verbreitung
Damiana liebt trockene, felsige offene Standorte. Häufig findet sie sich auf Kalkstein, auf Klippen oder in Mischwäldern in Höhenlagen zwischen 500 und 1950 Meter.
Im Norden reicht das Verbreitungsgebiet bis in die Vereinigten Staaten. Dort findet sich diese Art in Kalifornien und Texas. Nach Süden reicht das Verbreitungsgebiet durch ganz Mittelamerika, über die karibischen Inseln bis Argentinien. Schwerpunkte der Verbreitung liegen in der Baja California und in Nordmexiko. In Guatemala ist diese Art selten.
Etymologie und Systematik
Der Trivialname Damiana leitet sich vom Schutzpatron der Apotheker ab, dem heiligen Damian.
Der Wissenschaftliche Name der Gattung Turnera ehrt den britischen Ornithologen und Botaniker William Turner (um 1510–1568). Das Artepitheton diffusa stammt aus dem Lateinischen und bedeutet ausgebreitet. Es wurde wegen des häufig weitverzweigten Wuchsbildes gewählt.[2]
Neben dem gültigen wissenschaftlichen Namen existieren folgende Synonyme: Turnera aphrodisia L.F.Ward, Turnera aplirodisiaca Willd., Turnera hlirrlifiisa Endl. und Turriera pringlei Rose. Die in der Baja California verbreitete Damiana wurde von Ignatz Urban als Varietät Turnera diffusa var. aphrodisiaca (Ward) Urban beschrieben, dieser Ansicht wird jedoch heute in der Regel nicht mehr gefolgt.[3]
Die Erstbeschreibung von Turnera diffusa erfolgte 1820 durch Carl Ludwig von Willdenow in Josef August Schultes: Systema Vegetabilium, 6, S. 679.[4] Turnera diffusa gehört zur Serie Microphyllae Urb. aus der Gattung Turnera in der Unterfamilie der Turneroideae innerhalb der Familie der Passifloraceae.
Verwendung
Die Blätter werden während der Blütezeit geerntet, um daraus die pharmazeutische Droge zu gewinnen.
Vor allem in Mexiko ist Damiana ein beliebtes Heilkraut. Dort wird es unter den Namen Misibcoc oder Chac-Mixib verwendet, um Erkältungen, Infektionskrankheiten oder Erkrankungen der Blutgefäße zu heilen. Dazu wird aus getrockneten Blättern ein Tee zubereitet oder ein Likör mit den Blättern aromatisiert. Die getrockneten Blätter können auch auf Märkten in Mexiko und Guatemala gefunden werden. Kleinere Mengen kommen auch auf den Markt in den Vereinigten Staaten und Europa, dort ist Damiana als Heilpflanze aber relativ unbekannt.
Mahinda Martínez behauptet in seinem Buch Las Plantas Medicinales de México, dass Damiana schon bei den Mayas traditionell als Aphrodisiakum und Stärkungsmittel Verwendung fand.[5] Christian Rätsch beschreibt die Pflanze in der Enzyklopädie der psychoaktiven Pflanzen als zuverlässiges Mittel in Fällen von sexueller Impotenz, speziell, wenn diese Impotenz auf ein Übermaß an sexueller Aktivität zurückzuführen sei. Damiana würde jedoch auch bei Spermatorrhoe (Samenfluss ohne geschlechtliche Erregung) und Orchitis (Entzündung der Hoden) verschrieben.[6]
Thomas P. Lowry schreibt im Journal of Psychoactive Drugs, ihm hätten Frauen berichtet, dass die Pflanze eine entspannende Wirkung bei Menstruationsschmerzen und -krämpfen hätte.[7]
Damiana wird jedoch auch als Droge und Aphrodisiakum verwendet. Bert Marco Schuldes berichtet in seinem Buch Psychoaktive Pflanzen von erotischer Stimulation, einer Verstärkung erotischer Gefühle und der Hautsensibilität.[8] Jedoch fehlen bisher wissenschaftliche Nachweise, die solche Wirkungen bestätigen.[9] Studien deuten jedoch auf eine von Damiana ausgehende Anti-Progesteronwirkung hin, was zumindest die dem Kraut zugeschriebene Erhöhung der Libido erklären könnte.[10]
Rechtslage
In Deutschland unterliegt Damiana nicht dem BtMG. Es fällt jedoch unter die Definition von § 2 Abs. 1 des AMG, sobald es für die Anwendung an Mensch oder Tier bestimmt ist. Somit ist Herstellung und Verkauf einer Substanz nach dem AMG reguliert, unabhängig davon in welcher Form die Substanz vorliegt, wenn sie in Bestimmung § 2 Abs. 1 erfüllt.[11][12] Der Verkauf und die Herstellung von Arzneimitteln ohne Genehmigung ist strafbar nach AMG § 2 Abs. 1 Nr. 5 a. F., § 2 Abs. 1 Nr. 2a n. F., § 5, § 95 Abs. 1 Nr. 1, StPO § 354a. Dies wurde in einem Urteil des Bundesgerichtshofs zu der frei verfügbaren Chemikalie γ-Butyrolacton (GBL) bestätigt, welche nach dem AMG als Arzneimittel eingestuft wird, sobald sie für den Konsum bzw. Gebrauch an Mensch oder Tier bestimmt ist.[13][14]
Literatur
- Damiana bei rain-tree.com.
- Paul C. Standley und Louis O. Williams: Turnera diffusa. In: Flora of Guatemala. Band 24, Teil VII, Nr. 1, Chicago Natural History Museum, 1961, S. 113f (Volltext).
Weblinks
Einzelnachweise
Die Informationen dieses Artikels entstammen zum größten Teil der unter Literatur angegebenen Quelle, darüber hinaus werden folgende Quellen zitiert:
- ↑ Andrew Chevallier: Das grosse Lexikon der Heilpflanzen. Dorling Kindersley, München 2001, ISBN 3-8310-0167-7, S. 144.
- ↑ Helmut Genaust: Etymologisches Wörterbuch der botanischen Pflanzennamen. 3. Auflage. Birkhäuser, Basel 1996, ISBN 3-937872-16-7, S. 208, 665.
- ↑ Ignatz Urban: T. diffusa var. aphrodisiaca. In: Jahrbuch des Botanischen Garten Berlin. 2, 1883, S. 127.
- ↑ Josef August Schultes: Systema Vegetabilium, 6, 1920, S. 679 eingescannt bei biodiversitylibrary.org..
- ↑ Mahinda Martínez: Las Plantas Medicinales de México. 3. Auflage. Editorial Botas, Mexiko-Stadt 1989.
- ↑ Christian Rätsch: Enzyklopädie der psychoaktiven Pflanzen: Botanik, Ethnopharmakologie und Anwendung. AT Verlag, Arau 2004, ISBN 3-85502-570-3, S. 122f, 160.
- ↑ Thomas P. Lowry: Damiana. In: Journal of Psychoactive Drugs. 16, Nr. 3, 1984, S. 267–268.
- ↑ Bert Marco Schuldes: Psychoaktive Pflanzen. 13. Auflage. Nachtschatten Verlag, Solothurn 1994, ISBN 3-9258-1764-6, S. 74–75.
- ↑ Paul C. Standley und Louis O. Williams: Turnera diffusa. In: Flora of Guatemala. Band 24, Teil VII, Nr. 1, Chicago Natural History Museum, 1961, S. 113f (Volltext).
- ↑ D. Sinner: Der Steroidersatz 2006. 2006, S. 227–228.
- ↑ Erwin Deutsch, Rudolf Ratzel, Hans-Dieter Lippert: Kommentar zum Arzneimittelgesetz (AMG). 3. Auflage, Gabler Wissenschaftsverlage, 2010, ISBN 978-3-6420-1454-3, S. 64–66.
- ↑ ArzneimittelG § 2 Abs. 1 Nr. 5 a. F., § 2 Abs. 1 Nr. 2a n. F., § 5, § 95 Abs. 1 Nr. 1. Abgerufen am 16. Mai 2012.
- ↑ Martin Kämpf: Strafrecht: Handel mit Gamma-Butyrolacton (GBL, liquid ecstasy) zu Konsumzwecken. 25. Juli 2011.
- ↑ Das unerlaubte Inverkehrbringen von Gamma-Butyrolacton (GBL) zu Konsumzwecken ist nach dem Arzneimittelgesetz strafbar. BGH-Urteil vom 8. Dezember 2009, 1 StR 277/09, LG Nürnberg-Fürth bei Lexetius.com/2009,3836.
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