Batzen
Der Batzen ist eine Münze, die zwischen 1492 und 1850 in Bern geprägt wurde. Namensgeber sei nach Valerius Anshelm das Wappentier des Kantons, der Bär bzw. «Bätz», der auf der Rückseite der Münze aufgeprägt war. Die Herkunft des Begriffs ist aber nicht gesichert.[1] Der Wert eines Berner Batzens entsprach vier Kreuzern. Da der Gulden den Wert von 60 Kreuzer hatte, entsprach ein Batzen auch einem Fünfzehntel des Guldens. Später gab es auch «Grossi» (Dicke, d. h. Groschen) zu 5 Batzen.
Andere Schweizer Kantone und einige süddeutsche Staaten folgten bald dem Beispiel Berns. Der Batzen wurde zu einer weit verbreiteten Zwischenwährung zwischen den zahlreichen in Europa kursierenden großen und kleinen Silbermünzen. Da die süddeutschen Batzen zum Teil von sehr unterschiedlicher Güte waren, sprachen sich die Reichstage von 1522 und 1524 gegen diese Münzen aus. In Süddeutschland wurden sie noch bis 1536 geprägt, jedoch mit der Reichsmünzordnung 1559 verboten.
Der Batzen wurde ursprünglich in Silber, ab dem 17. Jahrhundert aber in Billon geprägt. Der Wert des Batzens differierte im Laufe der Zeit je nach Prägungsort. Im frühen 18. Jahrhundert stand der ganze Batzen bei fünf Kreuzern (1/12 Reichsgulden), der reguläre Batzen bei vier Kreuzern, der Basler und Zürcher Batzen war bei 1/18 Gulden angelangt, der St. Galler Batzen bei 1/17 Gulden.
Bei der erstmaligen Einführung einer schweizerischen Einheitswährung 1798–1803 durch die Helvetische Republik wurde der Batzen ebenfalls in das System integriert. Ein Franken entsprach zehn Batzen, ein Batzen wiederum zehn Rappen, wobei 10 Schweizer Franken einem Louis d'or als gleichwertig galten.
Nach dem Ende der Einheitswährung kam die Münzhoheit wieder an die Kantone, die teilweise die dezimale Franken-Batzen-Rappen-Einteilung beibehielten (Aargau, Baselstadt, Bern, Freiburg, Luzern, Solothurn, Unterwalden, Uri, Waadt, Wallis, Zug). Nur im Kanton Neuenburg war ein Franken 10½ Batzen wert. Die übrigen Kantone führten Währungen mit einem Gulden-Schilling- bzw. Florin-Livres-System ein. 1850 endete mit der Einführung des neuen Schweizer Frankens als schweizerische Einheitswährung die Ära des Batzens. Zu beachten ist, dass ein alter Franken nicht einem neuen Franken entsprach. Sieben Batzen wurden 1850 für einen neuen Franken eingetauscht. Trotzdem blieb eine Zeit lang der Begriff «Batzen» für das Zehnrappenstück der neuen Währung populär, das Zwanzigrappenstück wurde entsprechend «Zweibätzler» genannt:
„Ich hatte einen Zweibätzler im Sack, den ich nach dem Morgenessen auf dem Küchentisch gefunden und, ohne der Mutter etwas zu sagen, eingesteckt hatte.“
– Heinrich Dahinden (* 1915): Erinnerungen. Schüpfheim 2007, S. 61.
Brauchtum
Heute taucht der Batzen noch in einigen Redewendungen und Begriffen wie «ein schöner Batzen Geld» oder «Göttibatzen» (in der Schweiz: vom Taufpaten erhaltenes Geld) oder als Halbbatzen-Kollekte [2] auf, bezeichnet jedoch einen nicht näher bestimmten Betrag. In Teilen der Schweiz wird im Dialekt jede Rappen-Münze als «Batzen» oder «Bätzeli» bezeichnet.
Im deutschsprachigen Raum bekannt geworden ist das Wort Batzen durch das Volkslied Ein Heller und ein Batzen, die waren beide mein. Der Text aus dem Jahr 1830 stammt von Albert von Schlippenbach und die Melodie (um 1885) von Franz Theodor Kugler.[3]
Weblinks
- Batzen im Historischen Lexikon der Schweiz
- Batz II / Batzen im Schweizerischen Idiotikon
- The Marteau Early 18th Century-Currency Converter
Einzelnachweise
- ↑ Siehe Duden online und die Ausführungen im Schweizerdeutschen Wörterbuch (Idiotikon, IV, 1968–1969) Abgerufen am 10. August 2011
- ↑ Halbbatzen-Kollekte: Spendensammlung, ab 1854 durch Karl Sarasin vorgeschlagen Ursprung der Halbbatzen-Kollekte. Abgerufen am 3. Juli 2011.
- ↑ s:Allgemeines Deutsches Kommersbuch:117