Topf-Konservierungsmittel
Topf-Konservierungsmittel sind nach dem Chemikalienrecht der EU und der Schweiz Produkte zum Schutz von Fertigerzeugnissen (außer Lebens- und Futtermitteln) in Behältern gegen mikrobielle Schädigung zwecks Verlängerung ihrer Haltbarkeit.[1][2][3]
Dazu gehören:
„6.01 Konservierungsmittel für Wasch- und Reinigungsmittel Biozidprodukte zur Konservierung von Reinigungsmitteln für den Haushalt oder für industrielle Verwendung, zur Konservierung von Wasch- oder Abwaschmitteln oder von Flüssigseifen.
6.02 Sonstige Topf-Konservierungsmittel. Zur Konservierung aller übrigen chemischen Produkte: Farben, Klebstoffe, Schmiermittel, Treibstoffe, Enzymlösungen, Betonzusätze, usw.“[4]
Quellen
- ↑ EG-Biozid-Richtlinie: RICHTLINIE 98/8/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten
- ↑ Bundesumweltministerium Rechtliche Regelungen zu Biozid-Produkten
- ↑ SR: 813.12 - Verordnung vom 18. Mai 2005 über das Inverkehrbringen von und den Umgang mit Biozidprodukten (Biozidprodukteverordnung, VBP), Anhang 10
- ↑ Erläuterungen zum Gesuch um Zulassung ZN für ein Biozidprodukt
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