Störfallbeurteilungswerte
Störfallbeurteilungswerte (AEGL für Acute exposure guideline levels) sind vorgegebene Werte für die sicherheitstechnische Dimensionierung von störfallrelevanten verfahrenstechnischen Anlagen der Störfall-Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Zur Planung der Gefahrenabwehr, des Katastrophenschutzes und von Alarmgrenzen werden auf der Grundlage des AEGL-Orientierungsrasters ausgeführt.
Die AEGL-Werte sind toxikologisch begründete maximale Stoffkonzentrationen für:
- unterschiedliche Expositionszeiträume (10 min, 30 min, 1 h, 4 h, 8 h).
- Es werden drei sogenannte Effekt-Schweregrade unterschieden:
- AEGL-1 spürbaren Unwohlsein;
- AEGL-2 schwerwiegenden, lang andauernden oder fluchtbehindernden Wirkung;
- AEGL-3 tödliche.
Einsatztoleranzwerte
1995 bis 1996 beauftragte das damalige Bundesamt für Zivilschutz, das heutige Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), die TU München mit der Definition von Einsatztoleranzwerten (ETW). Diese wurden für einen Schweregrad und eine Exposition von 4 Stunden festgelegt.
Inzwischen werden hierfür die Werte des AEGL-2 verwendet.