Prämonetär
Das Adjektiv prämonetär (Wortstamm abgeleitet vom lateinischen moneta für Münze; Präfix „prä“ für „vergangen“, „vor“ oder „zurückliegend“) bedeutet „vormünzlich“ und bezeichnet Formen sowohl reinen Tauschhandels als auch des Handels mit primitiven Zahlungsmitteln wie Naturalien (Naturalgeld), Werkzeugen (Gerätegeld), Waffen (Waffengeld), Schmuck (Schmuckgeld) oder Metallbarren (Barrengeld). Monetäre Funktionen haben diese frühen Zahlungsmittel bereits, sie gelten jedoch nicht als monetärer Zahlungsverkehr, da sie von keiner staatlichen oder quasi-staatlichen Institution ausgegeben wurden, die für ihre Echtheit als Wertäquivalent für eine Ware bürgt und zugleich ihren territorialen Gültigkeitsbereich definiert, noch besitzen sie trotz der zum Teil bereits vorhandenen Gewichtestaffelung einen festgelegten Nominalwert. Der Nominalwert wurde später durch eine Prägung auf das jeweilige Metall, u. a. Kupfer, Elektron, Gold und Silber, aufgebracht.
Siehe: Geld, Barren (Metall), Geldwert, Münze