Pflanzenschutzwirkstoff

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Ein Pflanzenschutzwirkstoff[1] ist ein Wirkstoff, der bei Nutzpflanzen zur Heilung, Linderung von oder Vorbeugung gegen Krankheiten oder Befall dient. Zubereitungen, die neben dem Pflanzenschutzwirkstoff Additive enthalten, die die Anwendung erleichtern, nennt man Pflanzenschutzmittel.

Grundsätzlich werden zwei Wirkungsweisen unterschieden:

  • Pflanzenschutzmittel mit Kontaktwirkung; Pflanzenkrankheiten werden durch direkten Kontakt mit dem Pflanzenschutzmittel verhindert oder geheilt, beißende und fressende Schädlinge werden abgewehrt bzw. unschädlich gemacht.
    • Vorteil: schnelle Wirkung gegenüber Pflanzenkrankheiten und Schädlingen.
    • Nachteil: nur vom Spritzstrahl getroffene Pflanzenteile sind geschützt.
  • Pflanzenschutzmittel mit systemischer Wirkung dringen in die Pflanzen ein.
    • Vorteil: der Wirkstoff wird im Saftstrom an alle Stellen der behandelten Pflanzen (auch Wurzeln und neue Pflanzenteile) transportiert und schützt dadurch umfänglich, auch saugende Insekten werden bekämpft.
    • Nachteil: Fachkompetenz des Anwenders ist notwendig um Resistenzbildung der Krankheiten und Schädlinge zu verhindern.

In der landwirtschaftlichen Praxis werden in der Regel Kombinationen aus beiden Wirkgruppen eingesetzt um die jeweiligen Vorteile zu nutzen bzw. die Nachteile auszugleichen. Allerdings muss dabei die Mischbarkeit der verschiedenen Wirkstoffe beachtet werden[2]

Einzelnachweise

  1. Bernd Schäfer: Naturstoffe der chemischen Industrie, Elsevier GmbH, Spektrum Verlag, 2007, Seiten 467-512, ISBN 978-3-8274-1614-8.
  2. Mischbarbeit von Pflanzenschutzmitteln am Beispiel von Herbiziden

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