Netto

Netto

Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem bereinigten Wert. Für weitere Bedeutungen, siehe Netto (Begriffsklärung).

Netto entstammt dem Italienischen und bedeutet etwa: rein. In diesem Zusammenhang heißt rein, ohne einen bestimmten, meist unerwünschten Anteil des Gesamten, dem Brutto. Beim zu bereinigenden Anteil kann es sich zum Beispiel um Steuern, Abgaben, Kosten-, Volumen- oder Gewichtsanteile handeln. Die Differenz zwischen Brutto und Netto ist Tara.

Der Zusammenhang zwischen Netto und Brutto lässt sich auf folgende knappe Formel bringen:

Netto ist ein Teil vom Brutto.

Beispiele

Steuern und Abgaben

Ein Nettopreis ist der Preis ohne die eventuell noch hinzukommende Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer:[1]

Nettopreis = Bruttopreis − Steuern.

Das Nettogehalt ist das Gehalt (Arbeitsentgelt), das nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt:

Nettolohn = Bruttolohn − Steuern − Sozialabgaben.

Netto ist also immer die steuerbereinigte Version, während Brutto noch steuerbereinigt werden muss.

Zahlungsbedingungen

Steht auf einer Rechnung unter den Zahlungsbedingungen z. B. „zahlbar innerhalb 10 Tagen netto Kasse“, so bedeutet dies, dass bei der Bezahlung kein Skontoabzug erlaubt ist. Selbstverständlich muss der Bruttorechnungsbetrag überwiesen werden. Indem das Einräumen eines Skontos einen freiwilligen Rabatt darstellt, der bei Nichterwähnung nicht angeboten wird, ist eine solche Anmerkung nicht erforderlich und soll zur Klarstellung dienen. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte auf das Wort netto in diesem Zusammenhang verzichtet werden.

Versicherungswirtschaft

In der Versicherungswirtschaft bedeutet

  • brutto: vor Abgabe von Haftungs- oder Schadenteilen an Rückversicherungen,
  • netto: nach Rückversicherung (also den beim Erstversicherer verbleibenden Prämienanteil bzw. den von ihm zu tragenden Schadenanteil). Letzteres wird auch mit für eigene Rechnung (f. e. R.) bezeichnet.

Daneben wird mit brutto/netto – analog zur oben genannten Umsatzsteuer– vor/nach Versicherungssteuer bezeichnet. Schließlich können sich diese Begriffe auch auf die Verrechnung von dem Versicherten gutzuschreibenden Überschüssen oder Beitragsrückerstattungen beziehen (brutto vor, netto nach Verrechnung).

Lebensmittel

Nenn- bzw. Nettofüllmenge mit beigefügtem EWG-e

Auf Lebensmittelverpackungen steht häufig bei der Gewichts- oder Volumenangabe (Nennfüllmenge) ein kleines „e“, um den Nettoinhalt zu kennzeichnen (siehe Fertigpackung). Netto bedeutet hier also Produktgewicht oder -volumen ohne den Gewichts- oder Volumenanteil der Verpackung.

Siehe auch

  • Nettoeinkommen

Weblinks

Einzelnachweise

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