Kerosinsteuer
Die Kerosinsteuer ist eine Steuer auf Flugtreibstoff in der gewerblichen Luftfahrt, die innerhalb der Europäischen Union erhoben werden kann. Die Rechtsgrundlage bildet die EG-Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG) vom 27. Oktober 2003 [1], die den nationalen Regierungen die Möglichkeit zur Einführung einer Steuer auf Turbinenkraftstoff für kommerzielle Inlandsflüge einräumt.
Derzeit ist der kommerzielle Kerosinverbrauch nach der Gesetzgebung aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union jedoch steuerfrei – außer in den Niederlanden.
Durch das Chicagoer Abkommen vom 7. Dezember 1944 wurde Steuerfreiheit für den Luftverkehr international vereinbart, um die Luftfahrt nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs zu fördern, und gleichzeitig den Wiederaufbau und die Förderung der Weltwirtschaft. Umweltorganisationen kritisieren die immer noch bestehende Steuerbefreiung, angesichts der negativen Auswirkungen für die Umwelt.
Die Einführung einer staatlichen Abgabe auf Turbinenkraftstoff wird von Umweltschutz- und Verkehrsverbänden und europäischen Schienenverkehrsunternehmen entweder auf nationaler oder europäischer Ebene mit dem Verweis auf eine verbesserte Wettbewerbsgerechtigkeit zwischen den Verkehrsträgern und eine konsequente Einpreisung von Umweltexternalitäten in die Tarife des Flugverkehrs gefordert.
Umweltorganisationen wie der Verkehrsclub Deutschland sehen in einer Ticketsteuer einen Schritt in die richtige Richtung zur Beseitigung der erheblichen Wettbewerbsverzerrungen, Ziel müsse aber weiterhin die Besteuerung von Kerosin sein.[2]
Siehe auch:
- Die Kerosinsteuer ist eine Umweltsteuer.
- Ziel ist, Ökologische Auswirkungen des Luftverkehrs zu reduzieren.
- Sie wird auch für eine wirksamere Klimapolitik der Europäischen Union gefordert, sowie für
- die Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen der weniger entwickelten Staaten (LDC) an den Klimawandel mit einem Green Climate Fund.
Einzelnachweise
Weblinks
- Die EG-Energiesteuerrichtlinie im Original (PDF, 198 KB)
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