Fettabscheider
Fettabscheider trennen Fette und Öle vom Abwasser. Das fett- und ölhaltige Schmutz- und Spülwasser aus Küchen der Gastronomie, Hotellerie oder Gemeinschaftsverpflegung muss über einen Fettabscheider entsorgt werden. Fettabscheideranlagen reinigen gewerbliche Abwässer vor, bevor das Wasser in die Kanalisation abfließt.
Funktion
Die meisten Fettabscheider funktionieren nach dem Prinzip der Phasentrennung und sind aus einem Fettsammler, einem Schlammfang und einer Vorrichtung zur Entnahme von Proben aufgebaut. In der Anlage verringert sich die Fließgeschwindigkeit des Abwassers. Dabei sinken die Sink- und Feststoffe (Essensreste) zu Boden und setzen sich im Schlammfang ab. Fett schwimmt aufgrund seiner geringeren Dichte auf, sammelt sich auf der Oberfläche und kann entnommen werden. Das öl- und fettfreie Abwasser fließt in den Abwasserkanal.
Im Abwasser emulgierte Fette und Öle (Emulsion) passieren einen Fettabscheider, der ausschließlich nach dem Schwerkraftprinzip arbeitet, meist ungehindert. Insbesondere in industriellen Betrieben und Regionen, in denen niedrige Abwassergrenzwerte für Öle und Fette gefordert werden, ist eine weitergehende Abwasserbehandlung hinter dem Fettabscheider erforderlich. Herkömmliche Fettabscheider können die hier geforderten Grenzwerte nicht erreichen. Durch den Einsatz einer Flotationsanlage lassen sich die Grenzwerte dauerhaft und sicher unterschreiten.
Es gibt Fettabscheider für den Einbau ins Erdreich und Anlagen, die frei aufgestellt werden. Fettabscheider für den Erdeinbau sind außerhalb von Gebäuden in der Nähe der Anfallstelle des Schmutzwassers einzubauen, an einer Stelle, die für Entsorgungsfahrzeuge leicht zu erreichen ist. Frei aufgestellte Fettabscheider müssen in frostfreien Räumen stehen. Fettabscheider, die unterhalb der Rückstauebene eingebaut sind, müssen mit einer Hebeanlage (mit Rückstauschleife) an die Kanalisation angeschlossen sein. Der Einbau von Fettabscheider ist genehmigungspflichtig. Für Fettabscheideranlagen ist eine gesonderte Entlüftungsleitung erforderlich. Mobil aufgestellte Fettabscheideranlagen sind nur für fliegende Bauten wie mobile Verkaufsstände oder auf Festen zugelassen.
Die Aufstellung von Fettabscheideranlagen in Räumen, in denen Speisen zubereitet werden, ist aus hygienischen Gründen nicht zugelassen.
Die Nenngröße (NS) einer Fettabscheideanlage richtet sich nach der Menge des anfallenden Schmutzwassers und wird in Litern pro Sekunde gemessen. Beispiel: Für ein Spülbecken wird mit der Berechnungsart nach Abwasseranfallstellen ein Fettabscheider der Größe NS 2 benötigt. Wird zusätzlich zum vorhandenen Spülbecken noch eine Geschirrspülmaschine angeschlossen ist ein Fettabscheider der Größe NS 4 erforderlich.
Komplett- oder Teilentsorgung
Komplettentsorgung: Klassische Fettabscheider müssen mindestens alle vier Wochen durch ein Entsorgungsunternehmen komplett entleert, gereinigt und anschließend mit Frischwasser aufgefüllt werden. Moderne Fettabscheider haben einen Festanschluss für die Entsorgungsleitung. Die Leitung wird innerhalb des Gebäudes fest installiert und endet mit einer Kupplung an der Gebäudeaußenseite. Meist ist die Kupplung zusammen mit einer Fernbedienung in einem Auf- oder Unterputzkasten untergebracht, bei vollautomatischen Fettabscheidern erfolgt die Entsorgung automatisiert. Die Fettabscheiderinhalte können so unauffällig von einem Tankwagen aufgenommen werden.
Teilentsorgung: Es gibt auch Fettabscheider, bei denen Fett und Schlamm in handlichen Kunststofffässern getrennt und dann entsorgt werden. Der Betreiber kann die Sammelfässer mit den konzentrierten Reststoffen bei Bedarf selbst entsorgen. Durch die bedarfsgerechte Entsorgung sind die Betriebskosten in der Regel geringer als bei Komplettentsorgung per Tankwagen. Außerdem wird die Menge des Entsorgungsguts bei diesem Verfahren im Vergleich zur Komplettentsorgung auf rund zehn Prozent reduziert. Die Entsorgung der Fette und der Feststoffe kann bei Fettabscheidern mit Teilentsorgung auch direkt über einen Anschluss an eine zentrale Nassmüllentsorgung erfolgen. Hierbei werden die separierten Stoffe zusammen mit anderen Essensabfällen in einen zentralen Sammelbehälter gesaugt und von dort regelmäßig entsorgt.
Gesetzliche Vorschriften
Der Einsatz von Fettabscheideranlagen wird durch die Normen DIN EN 1825-1 und DIN EN 1825-2 sowie den nationalen Anhang DIN 4040-100 geregelt. Sie gilt für Betriebe mit gewerblicher Essensausgabe wie beispielsweise Gaststätten, Hotels, Großküchen und Imbissstuben, in denen fetthaltiges Abwasser anfällt.
Diese Vorschrift findet sich in den Abwassersatzungen von Gemeinden, die Regeln für die Benutzung der Kanalisation festlegen. Für die Wassereinleitung in die öffentlichen Abwasseranlagen gelten örtlich verschiedene Vorschriften.
Bei industriellen Lebensmittelverarbeitern (Molkereien, Käsereien, Fischverarbeitung, Spülbetriebe, Küchenabfall-Aufbereitungsanlagen) fällt Abwasser mit einem hohen Anteil emulgierter Fette/Öle an. Dieses Abwasser wird in Fettabscheideranlagen nach dem Schwerkraftprinzip nicht immer effektiv behandelt. Eine weitergehende Abwasserbehandlung kann erforderlich werden.
Literatur
- Jürgen Mültner: Biologische Fettabscheider-Nachbehandlung. In: IHKS-Fachjournal: 2005/06. download
- Marco Eulenstein: Fettabscheider in der Praxis. In: IHKS-Fachjournal: 2004/05. download