Fachapotheker
Als Fachapotheker werden Apotheker bezeichnet, die sich in einem der unten aufgeführten Teilgebiete der Pharmazie weitergebildet haben und hierüber eine Prüfung abgelegt haben. Im Rahmen der beruflichen Weiterbildung können Apotheker die Bezeichnung Fachapotheker in den folgenden Gebieten erwerben:
- Offizin-Pharmazie (auch Allgemeinpharmazie),
- Klinische Pharmazie,
- Pharmazeutische Technologie,
- Pharmazeutische Analytik,
- Toxikologie und Ökologie,
- Arzneimittelinformation,
- Klinische Chemie,
- Theoretische und praktische Ausbildung (nicht in allen deutschen Bundesländern möglich),
- Öffentliches Gesundheitswesen.
Die rechtliche Grundlage der Weiterbildung zum Fachapotheker bilden die Weiterbildungsordnungen der einzelnen Landesapothekerkammern. Die Weiterbildung erfolgt durch Seminare, Projektarbeiten und intensive Betreuung durch einen Fachapotheker. Die Regelausbildungszeit beträgt drei Jahre.