DocMorris
DocMorris N.V. | |
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Rechtsform | Naamloze Vennootschap |
Gründung | 2000 |
Sitz | Heerlen, Niederlande |
Leitung | Olaf Heinrich, Michael Veigel (Vorstand) |
Mitarbeiter | ca. 400 |
Umsatz | 280 Mio. Euro (2010) |
Branche | Pharmazie, Apotheken, Pharmadienstleistungen |
Website | www.docmorris.de |
Die Versandapotheke DocMorris N.V. (vormals 0800DocMorris) ist eine niederländische Versandapotheke, die nach einer telefonischen, postalischen oder einer Bestellung über das Internet Arzneimittel vorwiegend an Kunden in Deutschland liefert. Das Unternehmen wurde im Jahre 2000 von dem niederländischen Apotheker Jacques Waterval und dem Deutschen Ralf Däinghaus gegründet.
Sitz
Seinen Standort hat DocMorris seit seiner Gründung in den Niederlanden. Der Firmensitz befindet sich seit 2004 in Heerlen unweit der deutschen Grenze, rund 15 km von Aachen entfernt. Der Grund für die Wahl des Sitzes im Ausland war die Umgehung des bis 2003 in Deutschland geltenden Verbots des Arzneimittelversandhandels und der Wegfall der in Deutschland herrschenden Preisbindung auf rezeptfreie Medikamente.
Unternehmensfakten
Doc Morris ist eine Aktiengesellschaft. Dem Vorstand gehören Michael Veigel und Olaf Heinrich an. Verantwortlicher Apotheker ist Christian Franken. Für das Unternehmen arbeiten etwa 400 Mitarbeiter in den Niederlanden und in Deutschland,[1] davon sollen – nach Angaben von DocMorris – 90 ausgebildete Apotheker und "hochqualifiziertes pharmazeutisches Personal" zählen.[2]
Am 26. April 2007 hat die Celesio AG, eines der führenden internationalen Dienstleistungsunternehmen in den Pharma- und Gesundheitsmärkten, rund 90 % der Anteile an Doc Morris übernommen. Die Gründer verließen das Unternehmen 2004 (Jacques Waterval) und 2009 (Ralf Däinghaus). DocMorris ist jetzt eine 100 %-Tochter der Celesio AG.
Innerhalb Europas ist neben der Versandapotheke DocMorris auch mit VorOrt-Apotheken bisher in den Ländern Deutschland, Irland, Schweden und Italien präsent.
Nach der Liberalisierung des schwedischen Apothekenmarktes im Juli 2009 kündigte Celesio an, mit der Marke DocMorris in den schwedischen Apothekenmarkt einzusteigen. Die hierfür notwendige Zustimmung der schwedischen Pharma-Regulierungsbehörde steht noch aus.[3]
2012 verkauft Celesio DocMorris an die Zur Rose AG.[4]
Kunden
Obwohl sich der Geschäftssitz in den Niederlanden befindet, bedient das Unternehmen überwiegend den deutschen Markt. Nach Unternehmensangaben belieferte man im Dezember 2007 den einmillionsten Kunden.[5] Bei rezeptpflichtigen Medikamenten gibt es zur schriftlichen Bestellung keine Alternative, da das Rezept dem Versender vorgelegt werden muss.
Geschichte
Das Anbieten und Bewerben von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Internet war gemäß Heilmittelwerbegesetz verboten und der Versand von Arzneimitteln nach dem deutschen Arzneimittelgesetz untersagt. Man berief sich auf die garantierte wirtschaftliche Freizügigkeit auf dem europäischen Binnenmarkt, um seine Geschäftstätigkeit auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen. Der Versandhändler trat dabei bewusst in einen Konflikt mit Gesetzen, Aufsichtsbehörden und deutschen Apothekern, die das Fremdbesitzverbot für Apotheken gefährdet sahen. Daher war das Geschäftsmodell und die Geschäftspraxis mehrfach Gegenstand von Gerichtsverhandlungen und führte schließlich auch zu Änderungen des deutschen Apotheken- und Arzneimittelrechts.
Gerichtsverfahren über den Versand von Arzneimitteln nach Deutschland (2003)
Der Versand von Arzneimitteln aus den Niederlanden an deutsche Kunden war Gegenstand mehrerer Gerichtsverhandlungen, da nach deutschem Recht der Versand von apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln untersagt war. In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Dezember 2003 wurde der grenzüberschreitende Arzneimittelversand als prinzipiell mit europäischem Recht vereinbar angesehen. Gleichzeitig erkannte das Gericht jedoch das damals in Deutschland bestehende Verbot des Versandes verschreibungspflichtiger Arzneimittel an.[6] Damit wurde das Kerngeschäft, der Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel, für illegal erklärt. Dieses Urteil hatte jedoch für den Versandhändler kaum praktische Bedeutung, da bereits zuvor eine Änderung des deutschen Arzneimittelgesetzes mit Erlaubnis zum Arzneimittelversand zum 1. Januar 2004 beschlossen wurde. Mit seinem Urteil vom 21. Juli 2006 schließlich erklärte das Landgericht Frankfurt den Versand verschreibungspflichtiger Medikamente aus dem europäischen Ausland für zulässig (AZ: 3-11 O 64/01, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).[7]
Eröffnung einer Filialapotheke in Deutschland (2006)
Um das Geschäft in Deutschland noch weiter auszubauen, eröffnete das Unternehmen am 3. Juli 2006 in Saarbrücken ein Filialgeschäft. Die Erteilung der Betriebserlaubnis durch das saarländische Gesundheitsministerium überraschte, da nach dem deutschen Apothekengesetz nur Apotheker als Einzelperson (eingetragener Kaufmann) oder in einer nicht haftungsbeschränkten Personengesellschaft (Offene Handelsgesellschaft), nicht aber eine Aktiengesellschaft, zur Eröffnung und zum Betrieb einer Apotheke berechtigt sind (so genanntes Fremdbesitzverbot). Der Gesundheitsminister Josef Hecken begründete die dennoch erfolgte Zulassung damit, dass die Einschränkung im deutschen Apothekenrecht nicht mit dem höherrangigen Europarecht vereinbar sei.
Gegen die durch das saarländische Gesundheitsministerium erlassene Betriebserlaubnis dieser Apotheke wurde seitens einer niedergelassenen Apothekerin, einer Apothekerkammer und eines Apothekervereins mit der Begründung geklagt, dass man hiermit gegen das in Deutschland geltende Mehr- und Fremdbesitzverbot für Apotheken verstoße. Dem Gesundheitsminister Josef Hecken wurde Rechtsbeugung vorgeworfen. Das Landgericht Saarbrücken entschied, dass dieser Eilantrag nicht der Eile bedürfe und hat ihn daher abgewiesen. Die Klage gegen die Betriebserlaubnis bleibt hiervon unberührt.[8]
Am 13. September 2006 gewährte das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis drei Saarbrücker Apothekern vorläufigen Rechtsschutz und ordnete eine Schließung der Filiale an. Durch die Betriebserlaubnis sei die Chancengleichheit im beruflichen Wettbewerb verletzt. Am 22. Januar 2007 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) aufgehoben, so dass die Filialapotheke zunächst weiter betrieben werden kann. Anders als das VG bewertete das OVG in seiner Urteilsbegründung die Niederlassungsfreiheit für Kapitalgesellschaften innerhalb der europäischen Union vorrangig vor deutschem Recht.[9] Zur Klärung der europarechtlichen Konformität des deutschen Rechts rief das VG den Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens an. Mit dem Urteil vom 19. Mai 2009 stellte der EuGH fest, dass die deutschen Regelungen im Apothekengesetz mit europäischem Recht vereinbar sind.[10] Zunächst blieb die DocMorris-Apotheke in Saarbrücken geöffnet, da das Unternehmen die abschließende Entscheidung des Saarländischen Verwaltungsgerichts abwarten wollte.[11] Schließlich musste Doc Morris seine Filialapotheke in Saarbrücken doch unverzüglich schließen. Unter Berufung auf das genannte Urteil des EuGH widerrief das saarländische Gesundheitsministerium nach eigenen Angaben die Betriebsgenehmigung für die Apotheke mit sofortiger Wirkung.[12] Gegen diesen Bescheid reichte DocMorris Klage vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes ein.[13] Am 27. Juli 2009 wurde die Filiale wiedereröffnet, diesmal als Franchiseapotheke, d. h. die vorher angestellte Apothekerin arbeitet wieder als selbstständige Apothekerin, hat aber eine Markenpartnerschaft mit Doc Morris abgeschlossen.[14]
Franchiseapotheken
Am 8. Januar 2007 wandelte das Unternehmen in St. Wendel im Saarland ebenfalls eine bestehende − und nach wie vor von einer deutschen Inhaberin eigenverantwortlich betriebene − Apotheke in eine Franchise-Filiale um, die gegen eine Lizenzgebühr das DocMorris-Logo führt. Eine zweite Franchiseapotheke öffnete in Flensburg. Mittlerweile gibt es über 160 Apotheken in Deutschland, die mit DocMorris einen Lizenzvertrag abgeschlossen haben. Dabei sind die Apotheker weiterhin selbständige Unternehmer, dürfen jedoch gegen eine Lizenzgebühr die Marke und Marketingunterstützung von DocMorris nutzen. Bis 2015 sollen sich dem Verbund 500 Apotheken angeschlossen haben.[15]
Weblinks
- Website von DocMorris
- Welt.de über DocMorris-Gründer Ralf Däinghaus
- Spiegel online über das Gerichtsurteil von Saarbrücken im August 2006
- Europas größter Pharma-Großhändler Celesio kauft DocMorrisFAZ online vom 26. April 2007
Einzelnachweise
- ↑ Selbstdarstellung auf docmorris.de
- ↑ DocMorris: Team DocMorris-Webseite.
- ↑ DAZ.online DocMorris zieht es nach Schweden.
- ↑ http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/pharmadiscounter-docmorris-wird-an-die-schweiz-verkauft-a-863490.html
- ↑ DocMorris - Die Geschichte von DocMorris.
- ↑ EuGH Urteil 11. Dezember 2003 C-322/01.
- ↑ Rezepte in Internetapotheken erlaubt. SPIEGEL ONLINE, 25. Juli 2006.
- ↑ DocMorris-Filiale darf bleiben. Reuters, 9. August 2006.
- ↑ OVG hebt Schließung auf Pharmazeutische Zeitung 23. Januar 2007.
- ↑ tagesschau.de: Urteil des EuGH zum deutschen Apothekengesetz: EU-Richter stärken Apotheker im Streit mit Doc Morris (nicht mehr online verfügbar), 19. Mai 2009.
- ↑ DocMorris: Fremdbesitz von Apotheken: Entscheidung liegt beim jeweiligen EU-Mitgliedstaat, Pressemitteilung vom 19. Mai 2009.
- ↑ dpa-Meldung DocMorris muss Filialapotheke in Saarbrücken schließen, 22. Mai 2009.
- ↑ FTD.de: DocMorris klagt gegen Apotheken-Schließung, abgerufen am 30. Mai 2009.
- ↑ Saarbrücker Doc-Morris-Apotheke eröffnet wieder, Saarbrücker Zeitung, 24. Juli 2009.
- ↑ Saarbrücker Doc-Morris-Apotheke eröffnet wieder, Saarbrücker Zeitung, 24. Juli 2009.