Böllerschießen
- Feste und Brauchtum (Deutschland)
- Schießsport
- Feste und Brauchtum (Österreich)
Böllerschießen, bairisch-österreichisch auch Prangerschießen, ist eine Tradition, bei dem an besonderen Festen und Ereignissen mit speziellen Böllergeräten und Schwarzpulver Krach erzeugt wird.
Die Schützen nennt man Böllerschützen oder Prangerschützen. Sie sind oft als eigene Vereine organisiert, oder als Abteilung in einem Schützenverein oder Brauchtumspflegeverein integriert. Die Schützen treten meist in Tracht oder historischen Uniformen auf.
Anlässe zum Böllerschießen
Das Böllerschießen findet an besonderen Festtagen statt, z. B. Hochzeiten, Kirchweihen, in den Rauhnächten, insbesondere an Heiligabend oder an Neujahr, zu Sonnwend. Dies geschieht, um böse Geister zu vertreiben und die anstehende Zeit mit guten Vorzeichen zu beginnen. (Siehe hierzu auch Carbidschießen)
Zum anderen wird auch bei Schützenfesten und bei Beerdigungen von Kriegsveteranen und langjährigen Vereinsmitgliedern in Schützen- und Veteranenvereinen geschossen, sowie Ehrensalut für hohe Gäste bei Veranstaltungen. Am deutschen Volkstrauertag wird der Brauch des Böllerschießens zumeist in süddeutschen Dörfern gepflegt, um somit die Opfer und gefallenen Soldaten der beiden Weltkriege zu ehren.
In vielen Regionen finden zudem jährliche Böllerschützentreffen statt.
Geschichte
Die Geschichte des Böllerschießens lässt sich bis in das 14./15. Jahrhundert zurückverfolgen, wenngleich belegte Chroniken rar sind (Erstnachweis 1377)[1] . Das liegt auch daran, dass das Böllerschießen nicht als eigenständiger Brauch betrachtet werden kann, sondern sich mit vielerlei anderen Traditionen entwickelt hat. Die Idee, mit Schwarzpulver Krach zu machen, dürfte so alt sein wie die Entdeckung des Schwarzpulvers selbst.[1]
Zwei ältere Hinweise auf frühes Böllerschießen:[2]
- Einer Sage nach probten die Hornberger (Schwarzwald) so lange ihre Böllerschüsse für die Ankunft des Fürsten (wahrscheinlich Eberhard Ludwig 1677–1733), bis ihnen schon vor dem hohen Besuch das Pulver ausging, wodurch sich auch das Sprichwort „Das ging aus wie das Hornberger Schießen …“ abgeleitet haben könnte.
- In einem Erlass vom 16. Juli 1696 wird das Böllern bei Strafandrohung wegen seiner Gefährlichkeit in der Markgrafschaft Ansbach verboten.
Des Weiteren gibt es insbesondere aus dem 18. Jahrhundert einige Überlieferungen, wo sich Schützengesellschaften Böllergeräte anfertigen ließen oder dass auf diversen Festivitäten geschossen wurde.
Bauformen der Böller
Bei den Böllergeräten wird unterschieden zwischen Handböller, Standböller und Böllerkanone.
Handböller sind meist sehr aufwändig verziert und unterteilen sich weiter in pistolenartige oder auch gewehrartige, welche dann Schaftböller, Böllerbüchse, Böllerstutzen oder Prangerstutzen genannt werden.
Standböller sind oftmals restaurierte Originale oder originalgetreue Nachbauten von historischen Vorbildern. Sonderbauformen bei Standböllern sind z. B. Mörserartige oder Salutschussgeräte mit drei Rohren, wo ein Schütze mehrere Schuss abgeben kann ohne dazwischen nachzuladen.
Ladung
Die Böller sind in der Regel Vorderlader und werden mit Böllerpulver befüllt. Das Böllerpulver besteht aus Schwarzpulver gewisser Körnung und hat eine Abbrandgeschwindigkeit von ca. 400 m/s. Die Entzündungstemperatur liegt bei etwa 300 °C, die Verbrennungstemperatur bei etwa 2500 °C.
Während bei den Handböllern Kaliber von 10–25 mm üblich sind, sind es bei Standböllern und Böllerkanonen häufig enorme Kaliber von bis zu 90 mm. Größere Kaliber werden nicht mehr zum Neubeschuß zugelassen. Die Pulvermenge pro Schuss beträgt bei solch einem Kaliber bis zu 400 g, im Gegensatz zu einem 15mm Handböller, der lediglich 13 g Pulver benötigt.
Das Böllerpulver wird im Böller mit Hilfe eines Korkens verdämmt, andere Verdämmungsmaterialien sind in Deutschland nicht mehr erlaubt. In Österreich ist es noch erlaubt, auch Papier oder Holzstoppeln zur Verdämmung zu benutzen. Letztere bestehen meistens aus Fichtenholz und finden bei Böllerstutzen Verwendung. Die Verdämmung wird mithilfe von Hammer und Ladestock in das Rohr geschlagen.
Gezündet wird die Ladung durch ein Zündhütchen welches wiederum durch einen Schlagbolzen (meist bei Kanonen und Standböllern) oder durch ein Perkussionsschloss (bei Handböllern) gezündet wird. Ebenfalls möglich ist die Verwendung eines elektrischen Brückenanzünders, was gerade bei großkalibrigen Standböllern zunehmend Verwendung findet.
Bei Hinterlader-Kanonen wird das Pulver nicht von vorne in das Rohr eingebracht, sondern in Form einer fertigen Kartusche von hinten geladen.
Nach dem Abfeuern werden die Pulverreste entfernt.
Arten des Böllerschießens
Beim Schießen kann nach den Anlässen unterschieden werden, bei denen einerseits nur wenige einzelne Schützen, andererseits auch mehrere Hundert an sogenannten Böllerschützentreffen auftreten können.
Schussfolgen
Es wird dabei nach bestimmten Reihenfolgen geschossen, die der Schützenmeister vorgibt.
Folgende Grundformen von Salven sind üblich:
- Das Lauffeuer wird im gleichen Takt geschossen (man wartet etwa, bis man den Schall vom Vorgänger wieder hört). Das geht mehrere Runden durch, daher muss der einzelne Schütze schnell beim Nachladen sein, damit es keine Verzögerungen gibt.
- Das Schnellfeuer wird wie das Lauffeuer im gleichmäßigem Takt ausgeführt, allerdings erfolgen die Schüsse mit kürzestem Abstand unmittelbar hintereinander.
- Der Salutschuss erfolgt gleichzeitig von allen Schützen.
- Das Rad wird mit zunehmender Geschwindigkeit geschossen, bis die letzten 2-3 schon fast gleichzeitig abdrücken.
- Gern geschossen wird auch der Doppelschlag, bei dem zwei Schützen direkt nacheinander abfeuern und dann etwas gewartet wird, bis die nächsten beiden feuern
In der Präzision oder dem Tempo dieser Salven und ihrer Kombinationen zeigt sich die Qualität einer Schützenformation.
Beim Gruppenschießen erfolgen die einzelnen Schritte auf dem Schießplatz, einschließlich der Ladetätigkeiten, auf Kommando des Schützenmeisters.
Rechtsgrundlagen
Böllerpulver unterliegt dem Sprengstoffgesetz in Deutschland und dem Pyrotechnikgesetz in Österreich.
In Deutschland muss der Schütze demnach Inhaber einer Erlaubnis nach § 27 SprengG sein und es muss für jeden einzelnen Böller eine Beschussbescheinigung vorliegen. Die Böllergeräte müssen turnusmäßig alle fünf Jahre dem Beschussamt zur Nachprüfung, bzw. bei Standböllern und Böllerkanonen zum Nachbeschuss vorgeführt werden. Böllergeräte zählen nicht als Waffe im Sinne des Waffengesetzes.
Früher wurde für jedes Böllerschießen eine Genehmigung von der Gemeinde benötigt, außerdem musste man das Schießen bei der örtlichen Polizei anmelden. Es war nicht erlaubt, auch nicht an Silvester, ohne Erlaubnis zu böllern. Heute ist es ausreichend, die Polizei bzw. die Gemeinde zu informieren.
- Zu weiteren Informationen siehe Rechtshinweise im Artikel Schwarzpulver.
Weblinks
- Udo Meisen: Waffenrecht - Böllerschießen (Deutschland)
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Historisches über das Böllerschießen. Gotteszeller Böllerschützen, 21. Dezember 2008, abgerufen am 5. Januar 2009.
- ↑ Karl Heinz Kaiser, Böllerschützen "Burg Brattenstein", SG Fortuna Röttingen (Hrsg.): Anmerkungen zum Brauchtum des Böllerschießens. (Webdokument, abgerufen am 5. Januar 2009).