Bein (Werkstoff)
Bein (als Werkstoff) ist die Bezeichnung für Knochen (wie „Gebein" von germanisch baina [Knochen, Unterschenkel]: wahrscheinlich verwandt mit altnordisch beinn [gerade] in Bezug auf die geraden Röhrenknochen).
Verwendung
Knochen gehört neben Geweih, Stoßzähnen (Elfenbein), Stein und Holz zu den ältesten als Werkstoff für künstlerisch gestaltete Gegenstände verwendeten Materialien. Aus diesem festen, aber weichen und leicht zu bearbeitenden Material entstanden bereits in der Altsteinzeit kleinformatige Gegenstände und Statuen.
In archäologischen Fundzusammenhängen treten bei geeigneten Erhaltungsbedingungen immer wieder Artefakte aus diesen Materialien auf, dazu gehören Geräte und Geräteteile wie Ahlen, Nadeln, Messergriffe, Beinkämme, aber auch Kleidungsbestandteile wie Gürtelschnallen, Möbelteile, Kästchen und anderes.
Bis ins Zwanzigste Jahrhundert waren die Klaviaturen von Tasteninstrumenten mit Bein oder Elfenbein belegt. Rinderknochen kommen auch heute noch als Material für Sättel von Musikinstrumenten aus der Familie der Lauten zum Einsatz – wie zum Beispiel bei Gitarren und Mandolinen. Beispiele für die Verwendung von Knochen bei bis zur Gegenwart gebräuchlichen Werkzeugen sind das Falzbein, das ebenfalls meist aus Rinderknochen hergestellt wird, das sog. Shoebone (zur Reparatur von Glattlederschuhen, aus fettreichem Hirschknochen) und vereinzelt Eierlöffel aus Bein (Vgl. Horn oder Perlmutt). Falzbeine werden im lederverarbeitenden Handwerk, im traditionellen Buchbinderhandwerk sowie im grafischen Gewerbe für die manuelle Bearbeitung von Leder, Papier und Karton eingesetzt. Heute ist die Verwendung von Knochen als Werkstoff rückgängig; für die genannten Verwendungszwecke kommen als Ersatz häufig Kunststoffe, Metalle und andere Materialien zum Einsatz.
Tier- und Artenschutz
Ähnlich wie bei Krokodilsleder spielt der Tierschutz eine wichtige Rolle in der Einschränkung der künstlerischen Bearbeitung von Knochen. Um das Aussterben der Elefanten zu verhindern, schränkte das als Konvention von Washington bekannte Artenschutzabkommen im Jahr 1973 den Handel mit Elfenbein ein.[1] Der Handel mit Stoßzähnen von Tieren, die auf natürliche Weise verendet sind, bleibt in manchen Ländern unter sehr strikten Auflagen erlaubt. Dies gestattet es unter anderem, das Gewerbe der wenigen, ihr Kunsthandwerk noch ausübenden Elfenbeinschnitzer aufrecht zu halten und die Restaurierung kostbarer, mit Einlegearbeiten versehener Möbel durchzuführen.
Weblinks
- Text der Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Faune and Flora (CITES)
- Mitgliedsstaaten der CITES
Anmerkungen
- ↑ Der in Washington entworfene Text der Convention on International Trade in Endagered Species of wild fauna and flora, kurz CITES wurde am 3. März 1973 von den Vertretern von 21 Ländern unterzeichnet und trat nach seiner Ratifizierung durch 10 Länder am 3. März 1973 in Kraft. Der gleichnamigen Organisation gehören gegenwärtig 172 Länder an (Stand 2007).