Ansteckungsgefährliche Stoffe
Ansteckungsgefährliche Stoffe sind Stoffe, „von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten.“ Als Krankheitserreger werden hier Mikroorganismen wie Bakterien, Viren und Rickettsien, aber auch Parasiten, ansteckende Pilze und Prionen genannt, die bei Menschen und/oder Tieren Krankheiten hervorrufen und diese „anstecken“ können.
Regelungen für die Handhabung und den Transport dieser Gefahrengüter sind in der Gefahrgutverordnung (GGVO) und Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) festgelegt. Sie sind in den meisten Ländern – so auch in Deutschland – zu kennzeichnen, damit gegebenenfalls entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden können.
Einteilung und Beispiele
Die Klasse der Ansteckungsgefährlichen Stoffe wird in vier verschiedene Gruppen unterteilt, die UN-Nummer ist jeweils in der Klammer genannt:
- Code I1 (UN 2814): Ansteckungsgefährliche Stoffe, gefährlich für Menschen
- Code I2 (UN 2900): Ansteckungsgefährliche Stoffe, gefährlich nur für Tiere
- Code I3 (UN 3291): Klinische Abfälle
- Code I4 (UN 3373): Diagnostische Proben
Beispiele für Code I1 (UN 2814) sind Kulturen von Brucella, Clostridium botulinum oder mit dem Ebolavirus kontaminierte Kulturen. Nur für Tiere ansteckungsgefährliche Stoffe sind beispielsweise solche, die das Maul-und-Klauenseuche-Virus, das Rinderpestvirus oder das Schaf- und Ziegenpocken-Virus enthalten.
Die Gesamtklasse wird weiterhin in zwei Kategorien unterteilt:[1]
- Kategorie A umfasst alle Ansteckungsgefährlichen Stoffe, die bei Menschen oder Tieren eine dauerhafte Behinderung oder eine lebensbedrohende oder tödliche Krankheit hervorrufen können.
- Kategorie B umfasst alle Ansteckungsgefährlichen Stoffe, die nicht unter Kategorie A fallen.
Siehe auch
Literatur
- Hans-Günter Triebel, Wolfgang Spohr, Benedikt von Hebenstreit: Erstschulung für den Gefahrgut-Fahrzeugführer. Verlag Heinrich Vogel, 2003, ISBN 978-3574232053), S. 53 (online).
- GGVSE, ADR 2007: mit RSE, GGAV, GbV und Stoffliste A–Z. 12. Auflage, Verlag Heinrich Vogel, Berlin, 2006, ISBN 9783574230264
Einzelnachweise
- ↑ Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Unterteilung der ansteckungsgefährlichen Stoffe der Klasse 6.2 in die Kategorien A und B, Zuordnung der Kategorien zu UN-Nummern, Absatz 2.2.62.1.4 ADR. Archivierte Version vom 24. Mai 2010 (Original nicht länger verfügbar)