Acute Toxicity Estimates
Der Schätzwert Akuter Toxizität (ATE - Acute Toxicity Estimates) dient zur Festlegung und Berechnung in die Gefahrenkategorien und Gefahrenklassen der akuten Toxizität nach GHS/CLP. Grundlage für den ATE-Wert ist die Verwendung bekannter LD50- oder LC50-Werte und eine entsprechende Umrechnung.[1]
Mit dem ATE-Wert lassen sich die Eigenschaften über die akute Toxizität beispielsweise innerhalb einer Lieferkette besser kommunizieren.
Der ATE stellt einen Schätzwert dar, und ist kein Prüfergebnis.
Festlegung des ATE-Wertes für Reinsubstanzen
Bei bekannter akuter Toxizität
Ist die akute Toxizität unter GHS/CLP bekannt, erfolgt die Festlegung des ATE-Wertes nach folgender Tabelle:[2]
Expositionsweg | Kategorie 1 | Kategorie 2 | Kategorie 3 | Kategorie 4 | Kategorie 5 nur GHS |
---|---|---|---|---|---|
oral (mg/kg Körpergewicht) | ATE ≤ 5 | 5 < ATE ≤ 50 | 50 < ATE ≤ 300 | 300 < ATE ≤ 2000 | 2000 < ATE ≤ 5000 |
dermal (mg/kg Körpergewicht) | ATE ≤ 50 | 50 < ATE ≤ 200 | 200 < ATE ≤ 1000 | 1000 < ATE ≤ 2000 | 2000 < ATE ≤ 5000 |
Gase (ppmV) | ATE ≤ 100 | 100 < ATE ≤ 500 | 500 < ATE ≤ 2500 | 2500 < ATE ≤ 20000 | |
Dämpfe (mg/l) | ATE ≤ 0,5 | 0,5 < ATE ≤ 2 | 2 < ATE ≤ 10 | 10 < ATE ≤ 20 | |
Stäube und Nebel (mg/l) |
ATE ≤ 0,05 | 0,05 < ATE ≤ 0,5 | 0,5 < ATE ≤ 1 | 1 < ATE ≤ 5 |
Die Einstufung in die Gefahrenkategorie 5 erfolgt vor allem durch Extrapolation, Schätzung, Erfahrung und durch Expertenurteil. Es wird davon abgeraten, Tierversuche in diesem Bereich durchzuführen.[3]
Bei bekannter Gefahrenkategorie
Ist nur die Gefahrenkategorie für einen Stoff bekannt, aber nicht die genauen Werte für die akute Toxizität, so werden folgende ATE-Werte für die Berechnung der Einstufung des Gemisches herangezogen.
Expositionsweg | Kategorie 1 | Kategorie 2 | Kategorie 3 | Kategorie 4 | Kategorie 5 nur GHS |
---|---|---|---|---|---|
oral (mg/kg Körpergewicht) | ATE = 0.5 | ATE = 5 | ATE = 100 | ATE = 500 | ATE = 2500 |
dermal (mg/kg Körpergewicht) | ATE = 5 | ATE = 50 | ATE = 300 | ATE = 1100 | ATE = 2500 |
Gase (ppmV) | ATE = 10 | ATE = 100 | ATE = 700 | ATE = 4500 | |
Dämpfe (mg/l) | ATE = 0.05 | ATE = 0.5 | ATE = 3 | ATE = 11 | |
Stäube und Nebel (mg/l) |
ATE = 0.005 | ATE = 0.05 | ATE = 0.5 | ATE = 1.5 |
Auch diese ATE-Werte sind nur abgeschätzt und stellen keine Prüfergebnisse dar.
Berechnung des ATE-Wertes von Gemischen
Beträgt die Gesamtkonzentration der Bestandteile, über die keine Information über die akute Toxizität vorliegt, weniger als 10 %, so ist folgende Formel anzuwenden, um den ATE-Wert eines Gemisches (ATEmix) zu errechnen:
- $ {\frac {100}{ATE_{mix}}}=\sum \limits _{n}{\frac {C_{i}}{ATE_{i}}} $
Ist die Gesamtkonzentration der Bestandteile unbekannter akuter Toxizität in einem Gemisch größer als 10 %, so ist folgende Formel anzuwenden:
- $ {\frac {100-(\sum \mathbb {C} _{unbekanntfalls}>10\%)}{ATE_{mix}}}=\sum \limits _{n}{\frac {C_{i}}{ATE_{i}}} $
Hierbei gilt:
Ci = Konzenztration von Bestandteil in (%w/w oder %v/v)
i = der einzelne Bestandteil von 1 bis n
n = die Anzahl der Bestandteile
ATEi = Schätzwert Akuter Toxizität von Bestandteil i
Einzelnachweise
- ↑ CLP-Verordnung. Teil 3. 3.1.2
- ↑ Verordnung (EU) Nr. 286/2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt, Tabelle 3.1.1.
- ↑ GHS, Part 3, Tabelle 3.1.1.
Weblinks
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