Verpackungsgruppe
Der Begriff Verpackungsgruppe (VG) bedeutet eine transportrechtliche Einteilung der Stoffe und Gegenstände als Gefahrgüter:
- Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr
- Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr
- Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr [1]
Mit der Verpackungsgruppe werden bestimmte Anforderungen an die Verpackung für Gefahrgüter definiert (X-kodiert, Y-kodiert, Z-kodiert).
Quellen
- ↑ Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße - ADR 2011; Kapitel 1.2 ; Begriffsbestimmungen und Masseinheiten
Literatur
- Uwe Hildach / Wolfgang Spohr / Jürgen Werny: Basiskurs. Erstschulung für den Gefahrgut-Fahrzeugführer, 13.Aufl., München 2011, Verlag Heinrich Vogel, ISBN 978-3-574-23205-3, S.35