Technisches Feuerwerk
Technisches Feuerwerk ist die Bezeichnung für pyrotechnische Gegenstände, die für die Erzeugung von Showeffekten, sowie für andere technische Anwendungen, wie zum Beispiel im Modellbau, in Airbags und pyrotechnischen Gurtstraffern, zur Verjagung von Vögeln oder zur Erzeugung von Warn- und Notsignalen gedacht sind. Sie werden in Deutschland in die Klassen T1 und T2 unterteilt.
Rechtliches
Deutschland
Produkte des technischen Feuerwerks dürfen in Deutschland ganzjährig verwendet werden. Es dürfen nur von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassene Produkte verwendet werden.
Es gibt in Deutschland zwei Klassen: T1 und T2. Technisches Feuerwerk der Klasse T1 darf in Deutschland ab 18 Jahren ganzjährig erworben werden. Für die Verwendung ist aber in der Regel eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich (siehe §32 Abs. 4 und 5 SprengG). Für technisches Feuerwerk der Klasse T2 ist für den Erwerb eine Erlaubnis nach §7 oder 27 SprengG erforderlich (Pyrotechnikerschein). Produkte der Klasse T1 enthielten maximal 200 Gramm pyrotechnische Sätze, für Produkte der Klasse T2 gibt es keine Beschränkungen. Seit 2010 ist die Beschränkung im T1 Bereich auf 500g NEM (Netto-Explosivstoff-Masse) heraufgestuft worden.
Siehe auch
- Treibsätze von Modellraketen
- Vogelschreck
- Signalraketen