Tagessatz
Bei der Ermittlung eines Geldbetrages ist der Tagessatz die pro Tag angesetzte Berechnungseinheit. Der Begriff wird in verschiedenen Bereichen benutzt.
Kosten, Honorare
Honorare und Kostensätze für Dienstleistungen, die nicht pauschal sondern nach Zeitaufwand vergütet werden, werden meist nach Stunden- oder Tagessätzen berechnet. Der Tagessatz ist dabei der Einzelpreis eines Personentags. Der Stundensatz beträgt üblicherweise ein Achtel des Tagessatzes.
Tagessätze bei Dienstreisen
Bei Dienstreisen wird Arbeitnehmern der Mehraufwand in Form pauschalierter Tagessätze erstattet. Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach den durchschnittlichen Kosten im jeweiligen Reiseland und teilweise – insbesondere im öffentlichen Dienst – auch nach der Dienststellung des Betroffenen.
Tagessätze in der Nichtsesshaftenhilfe
Nichtsesshaftenhilfe wird von einigen Städten, Gemeinden oder Behörden als tageweise finanzielle Unterstützung in Form von Tagessätzen ausgezahlt.
Tagessätze im Strafrecht
Im deutschen, österreichischen, liechtensteinischen und schweizerischen Strafrecht werden Geldstrafen nach Tagessätzen berechnet und verhängt.
Ziel ist es, Menschen mit unterschiedlichem Einkommen verhältnismäßig gleich hart zu bestrafen. Dazu werden das monatliche oder jährliche Einkommen und eventuell zwingend notwendige Ausgaben eruiert und das durchschnittliche Einkommen pro Tag errechnet. Im Urteil werden dann Anzahl und Höhe der Tagessätze angegeben. Ratenzahlungen können gewährt werden. Ist die Forderung auch mittels Gerichtsvollzieher uneinbringlich, wird eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Eine Geldstrafe kann nicht freiwillig als Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt werden. Bei nachträglicher Zahlung entfällt der Rest der Freiheitsstrafe.
Tagessätze in verschiedenen Ländern
- In Österreich ist der Tagessatz in § 19 StGB geregelt. Eine Geldstrafe beträgt mindestens 2 Tagessätze. Diese sind jeweils mit 4 Euro bis 5.000 Euro festzusetzen. Die Bemessung erfolgt im Zeitpunkt des Urteils erster Instanz, kann jedoch bei sich unverschuldet verändernden Finanzverhältnissen nach § 31a StGB neu bemessen werden. Bei Uneinbringlichkeit wird für zwei Tagessätze ein Tag Freiheitsstrafe berechnet.
- In Liechtenstein ist die Regelung von § 19 StGB wortgleich. Nur die Höhe ist mit mindestens 10 Franken und höchstens 1.000 Franken festgesetzt.
- In Deutschland ist der Tagessatz für Geldstrafen in § 40 StGB geregelt. Es sind mindestens 5 und, sofern nicht im Gesetz anders vermerkt, höchstens 360 Tagessätze zu verhängen. Die Höhe liegt zwischen 1 Euro und 30.000 Euro. In § 43 StGB ist die Ersatzfreiheitsstrafe festgelegt, wobei ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe entspricht. Die Tagessätze werden zumeist bei 1 von 30 (1/30 oder 3,33 %) des Nettomonatseinkommens angesetzt.
- In der Schweiz ist in Art. 34 StGB die Bemessung geregelt. Sofern nicht im Gesetz anders festgelegt ist das Höchstmaß 360 Tagessätze. Die Höhe beträgt wahrscheinlich mindestens 10 Franken, wie es aus einem höchstgerichtlichen Urteil herauszulesen ist.[1], und maximal 3.000 Franken. Laut Art. 36 StGB entspricht ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe. Bei unverschuldeter massgebender Veränderung der Finanzverhältnisse kann die Zahlungsfrist verlängert, der Tagessatz geändert oder auch gemeinnützige Arbeit angeordnet werden.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Minimaler Tagessatz. Als «Präzisierung» kaschierte Änderung der Praxis zur Geldstrafe, Neue Zürcher Zeitung, 16. Juli 2009
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