Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen

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Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) ist eine zentrale Einrichtung der deutschen Bundesländer mit Sitz in Mainz. Das Institut wurde 1974 gegründet und hat die Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Hinter seiner Gründung stand die Absicht, die bis dahin oft als unfair empfundene Prüfungspraxis in den mündlichen Staatsexamina zu objektivieren. Seine Aufgabe ist die Erstellung und Auswertung der schriftlichen Teile der Staatsexamina für die Studiengänge Medizin und Pharmazie. Dazu erstellt es ebenfalls die sogenannten Gegenstandskataloge, die den von den Studierenden zur Prüfung zu erlernenden Stoffumfang gliedern und beschreiben. Gemäß den Approbationsordnungen für Ärzte (ÄAppO) bzw. für Apotheker (AAppO) müssen die schriftlichen Prüfungen in Medizin und Pharmazie aus Antwort-Wahl-Aufgaben (Multiple Choice) bestehen. Mit der Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes im Jahre 1999 ist das IMPP auch für die Prüfungen von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zuständig.

Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird das IMPP von einer Vielzahl von Hochschullehrern unterstützt, die es auf Vorschlag von wissenschaftlichen Fachgesellschaften oder medizinischen Fakultäten zu Sachverständigen beruft.

Durch die Neufassung der Approbationsordnung für Ärzte und den Wegfall des (alten) Ersten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung hat das IMPP einen Teil seiner gesetzlich geregelten Aufgaben eingebüßt. Zugleich wurde ihm jedoch die Möglichkeit eröffnet, mit den Ausbildungsstätten bei der Abhaltung der neu eingeführten universitären Leistungsnachweise zu kooperieren.

Das IMPP wertet alle Prüfungsergebnisse statistisch aus. Neue Prüfungen enthalten neben neuen Aufgaben auch geringe Anteile bereits eingesetzter Fragen, die sich als besonders geeignet erwiesen haben. Aufgrund einer gleitenden Bestehensregel bestimmen sich die Bestehensgrenzen anhand der Leistungen der jeweiligen Prüfungskohorte, sodass die Misserfolgsquoten in den schriftlichen Examina nur in engen Grenzen variieren.

Das IMPP hat die Möglichkeit, einzelne Aufgaben, die sich als fehlerhaft erwiesen haben, nachträglich aus der Wertung zu nehmen, wobei ein so genannter Nachteilsausgleich berücksichtigt wird.

1980 geriet die Messmethodik des IMPP in die Kritik.[1]

2007 warfen Kritiker dem IMPP und seinen Sachverständigenkommissionen vor, den sinnvollen Prüfungsstoff für verschiedene Teile der Staatsexamina ausgereizt zu haben und Fragen zu entwerfen, die nicht mehr dem Ausbildungsziel entsprächen.[2].

Einzelnachweise

  1. Kuni, H. und Becker, P. (1980): Multiple Choice als Numerus clausus. In: Der Arzt im Krankenhaus, zehnteilige Reihe, 1980: 194-200, 292-295, 345-358, 406-409, 475-478, 522-526, 590-595, 665-670, 758-766 (1981) 100-104.
  2. Hibbeler, Birgit: Medizinstudium: „Hammerexamen“ in der Kritik. Dtsch Arztebl 2007; 104(7): A-390 / B-346 / C-334

Weblinks

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