Deutscher Apothekerverband

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Der Deutsche Apothekerverband (DAV) e.V. mit Sitz in Berlin ist der Zusammenschluss der Landesapothekerverbände auf Bundesebene. Mitglieder der Landesapothekerverbände können selbständige Apotheker mit eigener Apotheke in der Bundesrepublik Deutschland werden. 2005 waren über 90 % der selbständig tätigen Apotheker Mitglied in einem der 17 Landesapothekerverbände. Verbandslogo ist das bekannte rote "Apotheken-A".

Hauptaufgabe der Apothekerverbände ist die Verhandlung und der Abschluss von Arzneilieferungsverträgen, die die Grundaufgabe der öffentlichen Apotheke zur ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln insbesondere für gesetzliche Krankenkassen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch konkretisieren. Da die gleichmäßige, gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Arzneimittelversorgung ein Gut von höchstem gesellschaftlichem Wert ist, hat der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch den "maßgeblichen Spitzenorganisationen der Apothekerschaft auf Landes- oder Bundesebene" die Monopolstellung zum Abschluss von Lieferverträgen mit gesetzlichen Krankenkassen eingeräumt. Dieses Monopol unterstreicht den Willen des Gesetzgebers, eine gleichmäßige, gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Arzneimittelversorgung der Bevölkerung im Rechtsverhältnis mit gesetzlichen Krankenkassen zu sichern.

Diese Absicht des Gesetzgebers wird auch dadurch deutlich, dass Nichtmitglieder Lieferverträge, die der jeweilige Landesapothekerverband mit gesetzlichen Krankenkassen ausgehandelt hat, uneingeschränkt gegen sich gelten lassen müssen, wollen sie an der Arzneimittelversorgung von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen teilnehmen.

Daneben treten die Landesapothekerverbände und ihre Dachorganisation auf Bundesebene für die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der durch sie vertretenen Mitglieder ein.

Geschichte

1872 wurde der Deutsche Apothekerverein gegründet, der sich 1953 neu registrieren ließ und seit 1992 Deutscher Apothekerverband (DAV) heißt. 1950 wurde die Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretungen Deutscher Apotheker (ABDA) gegründet, die sich seit 1982 als Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bezeichnet. Seit 1956 gibt es die Bundesapothekerkammer (BAK). In der DDR wurde das Apothekenwesen verstaatlicht und zentralisiert organisiert. Dort gab es keine vergleichbare Organisation.

Weblinks

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