Abnutzung
- Seiten mit defekten Dateilinks
- Rechnungswesen
- Bilanzrecht
- Verschleißerscheinung
Unter Abnutzung versteht man die Wertminderung oder die qualitative Minderung einer Sache, die durch ihren Gebrauch herbeigeführt wird.
Technik
Der technische Begriff für die ungewollte Minderung der Eigenschaften heißt Verschleiß. Im Auto nutzen sich beispielsweise Teile wie Reifen oder Bremsscheiben naturgemäß ab. Sie müssen als Verschleißteile nach einer gewissen Zeit ersetzt werden.
Recht
Rechtlich unterscheidet man normale Abnutzung, also Abnutzung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, von übermäßiger Abnutzung. Für die normale Abnutzung kann die Gewährleistung eingeschränkt werden, Vorerben schulden die Wertminderung nicht an eventuelle Nacherben, Mieter nicht an Vermieter usw.
Buchführung
In der Buchführung in einem Unternehmen wird die Wertminderung durch einen Posten namens AfA (Absetzung für Abnutzung) berücksichtigt. Steht die Sache auf der Aktivseite der Bilanz, muss hierfür ein passives Absetzungskonto verwendet werden. Wertminderungen von Positionen auf der Passivseite werden dagegen auf ein aktives Absetzungskonto gebucht. Nur so tritt tatsächlich eine Bilanzminderung ein.
Siehe auch
- Abrieb
- Abschreibung