Dichlorfluormethan

Dichlorfluormethan

Strukturformel
Struktur von Dichlorfluormethan
Allgemeines
Name Dichlorfluormethan
Andere Namen
  • R 21
  • Monofluordichlormethan
  • Freon 21
  • Fluordichlormethan
  • Dichlormonofluormethan
Summenformel CHCl2F
CAS-Nummer 75-43-4
PubChem 6370
Kurzbeschreibung

farbloses Gas mit etherischem Geruch[1]

Eigenschaften
Molare Masse 102,92 g·mol−1
Aggregatzustand

gasförmig

Dichte

4,41 g·cm−3 (15 °C, 1 hPa)[1]

Schmelzpunkt

−135 °C[1]

Siedepunkt

8,92 °C[1]

Dampfdruck

153 kPa (20 °C)[1]

Löslichkeit

schlecht in Wasser (9,42 g·l−1)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [2]
04 – Gasflasche

Achtung

H- und P-Sätze H: 280
P: 410+403 [2]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3][1]
Umweltgefährlich
Umwelt-
gefährlich
(N)
R- und S-Sätze R: 59
S: 59
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Dichlorfluormethan ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aliphatischen, gesättigten Fluorchlorkohlenwasserstoffe.

Eigenschaften

Die Dichte der flüssigen Phase von Dichlorfluormethan am Siedepunkt beträgt 1,4048 kg/l bei 1 Bar und 15 °C. Die kritische Temperatur beträgt 178,5 °C, der kritische Druck liegt bei 51,7 Bar, die kritische Dichte bei 0,522 g/cm3, der Tripelpunkt liegt bei der Temperatur -135 °C (Schmelztemperatur). Dichlorfluormethan ist im Montreal-Protokoll aufgeführt und sein Ozonabbaupotential beträgt 0,040.

Verwendung

Dichlorfluormethan wurde in der Kühltechnik als Kältemittel sowie als inertes Treibgas für Aerosole und Schaumstoffe verwendet. Heute ist der Einsatz wegen des Ozonabbaupotentials verboten.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 Eintrag zu CAS-Nr. 75-43-4 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 6. Mai 2009 (JavaScript erforderlich)
  2. 2,0 2,1 Datenblatt Dichlorofluoromethane bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 24. März 2011.
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.